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Audio: BGH ermöglicht strengere Wettbewerbsaufsicht US-Technologiekonzern Apple Bildrechte: picture alliance / Anadolu | Muhammed Selim Korkutata
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das Unternehmen habe eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

MDR AKTUELL Di 18.03.2025 13:06Uhr 00:55 min

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BUndesgerichtshof Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren

18. März 2025, 14:12 Uhr

Das Bundeskartellamt darf den US-Konzern Apple schärfer kontrollieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einer Entscheidung die überragende marktübergreifende Bedeutung des US-Tech-Konzerns für den Wettbewerb. Damit ist auch der Weg frei, Apple bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.

Das Bundeskartellamt darf den US-Technologiekonzern Apple schärfer kontrollieren. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe entschied, ist Apple ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Der BGH gab damit dem Bundeskartellamt in seiner Bewertung recht. Die Bonner Behörde kann den Tech-Konzern damit strenger kontrollieren. (Az. KVB 61/23)

Verbot von Geschäftspraktiken möglich

Mit der BGH-Entscheidung ist auch der Weg frei, Apple bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, die aus Sicht der Kartellhüter den Wettbewerb gefährden. Kritisch sieht der BGH vor allem die App-Stores. Darüber habe der Konzern tiefe Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten wie etwa das Nutzungsverhalten. Er könne seine eigenen Produkte dementsprechend überarbeiten, erklärten die BGH-Richter.

Einstufung durch Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hatte Apple 2023 auf der Grundlage einer neuen gesetzlichen Regelung als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Gegen diese Feststellung legte das Unternehmen beim BGH Beschwerde ein. Diese wurde nun in erster und letzter Instanz zurückgewiesen.

Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2021 kann das Bundeskartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. In einem ersten Schritt stellt die Bonner Behörde die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens fest. In einem zweiten Schritt können den Firmen bestimmte Praktiken verboten werden, welche den Wettbewerb gefährden. 

Aktuelle BGH-Urteile

dpa/AFP/Reuters (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 18. März 2025 | 13:30 Uhr

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