Bundestag Neuer Vorstoß zur Legalisierung von Abtreibungen
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14. November 2024, 20:15 Uhr
Eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen hat im Bundestag einen Antrag zur Legalisierung von Abtreibungen in den ersten drei Monaten eingebracht. Außerdem hat der Bundestag die Erlaubnis für die Ermittler um fünf Jahre verlängert, bei Einbrüchen und Bandenkriminalität die Telekommunikation zu überwachen.
- Im Bundestag haben mehrere Abgeordnete einen Antrag zur Legalisierung von Abtreibungen eingebracht.
- Außerdem beschließt der Bundestag eine Verlängerung von Telefon-Überwachung bei Wohnungseinbrüchen.
- Die AfD ist erneut mit dem Versuch gescheitert, einen Vizepräsidenten-Posten zu erringen.
Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen mehrerer Abgeordneter im Bundestag nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden. Die Abgeordneten mehrerer Fraktionen brachten dazu einen Antrag ein. Demnach sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig – werden in den ersten drei Monaten aber nicht geahndet.
Die Pflicht zur Beratung soll dem Antrag zufolge bestehen bleiben. Wird eine Abtreibung ohne Beratung vorgenommen, soll sich nur der Arzt dafür verantworten, nicht aber die Frau. Ziel der Initiatoren ist es, dass über den Antrag noch vor der Neuwahl des Bundeastags abgestimmt wird. Bis zum Nachmittag hatten sich laut Antragsteller 236 Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und dem Südschleswigschen Wählerverbund hinter das Anliegen gestellt.
Verlängerung der Telefon-Überwachung
Zudem hat der Bundestag erstmals nach dem Ende der Ampel-Koalition ein Gesetz beschlossen. Dabei wurde die Erlaubnis für die Ermittler um fünf Jahre verlängert, bei Einbrüchen und Bandenkriminalität die Telekommunikation zu überwachen. Die Regelung wäre sonst im Dezember ausgelaufen. Der Vorlage stimmte neben SPD und Grünen auch die Union zu. Gekoppelt wurde die Verlängerung an eine Änderung der Rechtslage zur Vererbung von Bauernhöfen.
Kein Bundestags-Vizepräsident der AfD
Kurz vor dem absehbaren Ende der Legislaturperiode ist die AfD erneut mit dem Versuch gescheitert, einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag zu erringen. Ihr Kandidat Stefan Keuter erhielt bei der Wahl am Donnerstag lediglich 75 Ja-Stimmen. 559 Abgeordnete stimmten gegen Keuter.
Auch in dem für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium ist die AfD weiterhin nicht präsent. Der von ihr nominierte Rechtspolitiker Stephan Brandner verpasste die notwendige Mehrheit ebenfalls deutlich.
AFP/dpa (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. November 2024 | 14:30 Uhr