Hintergrund Kommen jetzt Gebühren für verpasste Arzttermine?
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01. April 2025, 19:24 Uhr
Ärzteverbände haben Ausfallhonorare bis zu 100 Euro für unentschuldigt versäumte Arzttermine gefordert. Gegner argumentieren, das löse nicht das eigentliche Problem langer Wartezeiten auf Termine. Außerdem können Arztpraxen bereits Ausfallhonorar verlangen. Wie ist die rechtliche Lage und wie sieht es mit der Bevorzugung von Privatversicherten aus?
Inhalt des Artikels:
- KBV und Kinderärzte: Bis zu 20 Prozent versäumte Termine
- Gebühren bis 100 Euro im Gespräch
- Wie ist die Rechtslage?
- Verbraucherzentrale: Möglichst frühe schriftliche Absage
- DGB und Patientenschützer: Terminnot hat andere Gründe
- Lauterbach will "Termingarantie" statt Strafgebühr
- Was planen Union und SPD?
- Bundesratsinitiative gegen die Bevorzugung von Privatversicherten
KBV und Kinderärzte: Bis zu 20 Prozent versäumte Termine
Ärzteverbände haben erneut eine Strafgebühr für Patienten gefordert, wenn vereinbarte Arzttermine unentschuldigt versäumt werden. Sie begründeten das mit bis zu 20 Prozent versäumten Terminen. Das verschärfe das allgemeine Problem langer Wartezeiten, vor allem auf Facharzttermine.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der "Bild"-Zeitung, mittlerweile würden zehn bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine nicht wahrgenommen. Er forderte eine Ausfallgebühr für unentschuldigt säumige Patienten von zehn bis 20 Euro. Eine solche "No-Show-Gebühr" sei heutzutage in fast allen Lebensbereichen üblich.
Gebühren bis 100 Euro im Gespräch
Eine noch höhere Gebühr von bis zu 100 Euro brachte der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte ins Gespräch. Die Ausfallgebühr könnte je nach Länge des vorgesehenen Termins gestaffelt werden, sagte Vorstandsmitglied Jakob Maske der "Bild". Auch Maske hob hervor, dass damit für andere Patienten dringend benötigte Termine fehlten. Die Ausfallgebühr solle Patienten für diesen Missstand "sensibilisieren".
Aus KBV-Sicht sollen nicht die Patienten in der Praxis die Ausfallgebühr entrichten, sondern die Krankenkassen. Doch dann müssten die Versicherungen das mit ihren Versicherungsnehmern klären – das wäre ein neues Konfliktfeld.
Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich haben Arztpraxen schon die Möglichkeit, Gebühren für unentschuldigt ausgefallene Behandlungstermine zu verlangen. Sie können Ausfallhonorar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben. Einige Praxen machen die Vorgabe, Termine zum Beispiel mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten werde eine Summe X in Rechnung gestellt.
Juristisch sind dem jedoch Grenzen gesetzt. Allerdings gibt es keine einheitliche Rechtsprechung und teils unterschiedliche Urteile. Die Entscheidung hängt demnach von verschiedenen Faktoren und oft vom Einzelfall ab. So hat eine Arztpraxis Anspruch auf Schadenersatz und ein Ausfallhonorar, wenn ihr ein Verdienstausfall entsteht, weil die Terminlücke nicht mit der Behandlung anderer Patienten gefüllt werden konnte. Das hat 2007 das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (AZ: 1 U 154/06).
Jedoch müssen die Praxen das nachweisen, und das ist oft nicht leicht. Möglich wäre eine Strafgebühr bei einem verpassten zeitaufwändigen Termin mit gewisser Vorausplanung und wenn sich für diese Reservierung kein Ersatzpatient findet.
Verbraucherzentrale: Möglichst frühe schriftliche Absage
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät Patientinnen und Patienten, wenn sie Termine nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich schriftlich bzw. per Mail abzusagen, damit das im Streitfall belegt werden kann. Damit kann dann auch das Problem umgangen werden, dass Praxen häufig telefonisch schwer erreichbar sind.
Doch auch die Verbraucherschützer sehen aufgrund der Uneinigkeit der Gerichte keine allgemein gültige Rechtsgrundlage.
DGB und Patientenschützer: Terminnot hat andere Gründe
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem absurden Vorschlag. Eine Strafgebühr löse nicht das Problem der Terminnot. Nötig sei vielmehr eine "funktionierende, flächendeckende ambulante Versorgung". Vorstandsmitglied Anja Piel warnte vor einem Generalverdacht und sagte: "Niemand braucht neue Maßnahmen zulasten der Versicherten mit noch mehr Bürokratie."
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, schon heute verlangten Praxen Strafgebühren für ausgefallene Termine. Vorstand Eugen Brysch sprach von "Abzocke", wenn die Kassenärzte nun von den Krankenversicherungen weiteres Geld forderten. Brysch forderte im Umkehrschluss, dann müssten auch Ärzte den Patienten und Krankenkassen Ausfallgebühren zahlen, wenn sie Termine absagten.
Lauterbach will "Termingarantie" statt Strafgebühr
Wie schon bei früheren Vorstößen von Ärzteverbänden lehnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erneut Strafgebühren für versäumte Termine ab. Der SPD-Politiker sagte: "Unser wichtigstes Problem ist nicht, dass Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen", sondern "vielmehr, dass Patienten keine Arzttermine bekommen oder sehr lange auf Termine warten müssen". Er forderte "eine Termingarantie" und nannte es "unvorstellbar", dass gerade ärmere Eltern 100 Euro bezahlen sollten, wenn sie einen Arzttermin mit ihrem Kind verpassten.
Was planen Union und SPD?
In den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hatte sich die Arbeitsgruppe Gesundheit vor allem mit dem Problem befasst, dass viele gesetzlich versicherte Patienten nur schwer an Facharzttermine kommen. Die AG schlug ein "verbindliches Primärarztsystem" vor. Der Hausarzt soll dabei erste Anlaufstelle für Patienten sein und diese nur im Bedarfsfall an Fachpraxen weiterleiten. Union und SPD versprechen sich von den Maßnahmen insgesamt eine schnellere Terminvergabe sowie eine zielgenauere Versorgung.
Bundesratsinitiative gegen die Bevorzugung von Privatversicherten
Ein Streitpunkt ist auch die Tatsache, dass Privatpatienten von vielen Arztpraxen bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Vor zwei Wochen hatte der Bundesrat daher gefordert, Kassenpatienten nicht zu benachteiligen. Die Länderkammer rief die Bundesregierung auf, die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf eine Ungleichbehandlung zu prüfen. Demnach sollen auch Neuregelungen in Betracht gezogen werden, damit gesetzlich Versicherte genauso schnell Termine erhalten wie privat Versicherte.
In der von Niedersachsen eingebrachten Initiative werden Beispiele für Lösungsansätze genannt. Dazu gehören begrenzte Terminkontingente für Privatpatienten, eine verpflichtende Mindestquote für Termine für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.
AFP, DPA, KNA (ans)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 01. April 2025 | 10:00 Uhr