Bundestag Bundestagsabgeordnete beantragen AfD-Verbotsverfahren
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14. November 2024, 09:15 Uhr
Eine Gruppe von Parlamentariern hat im Bundestag einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das teilte der sächsische Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz mit, das ARD-Hauptstadtstudio bestätigte die Information. Eine entscheidende Rolle im Verfahren spielt der Bundesverfassungsschutz. Doch deren Chef Thomas Haldenwang darf das Amt nicht mehr ausüben.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat am Mittwochvormittag bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das bestätigte der sächsische Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (CDU) dem ARD-Hauptstadtbüro. Das Ziel sei, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob der Antrag Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen.
Wanderwitz zufolge haben sich dem Antrag 113 Unterzeichner angeschlossen. Wanderwitz macht sich schon seit Langem für ein AfD-Verbotsverfahren stark. Er und die Unterstützer sehen ausreichend Anhaltspunkte, dass die vom Verfassungsschutz bislang als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte Partei verfassungsfeindliche Ziele mit kämpferischen Mitteln verfolgt. Das ist Bedingung für ein Parteiverbot.
Parteiverbote in Deutschland sind selten und obliegen ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anträge können von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Für den Antrag von Wanderwitz und seinen Unterstützern würde eine einfache Mehrheit reichen.
Weidel wirft Regierung Missbrauch der Geheimdienste vor
"Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz", heißt es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden am Mittwoch an alle Abgeordneten verschickten. Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien zu Recht hoch, räumt die Gruppe ein - und betont zugleich: "Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind."
Wanderwitz sagte der Zeitung "Welt": "Wir müssen diese wirkmächtige rechtsextreme Partei der im Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen." Es ginge um nicht weniger als "unsere freiheitliche Demokratie".
AfD-Chefin Alice Weidel übte scharfe Kritik an den Verbotsanstrengungen. "Selbst in dieser existenziellen Krise haben CDU-Politiker nichts Besseres zu tun, als ein antidemokratisches Verbotsverfahren gegen uns, die zweitgrößte Kraft in Deutschland, hier einzubringen", sagte Weidel in einer Plenardebatte im Bundestag. Der Regierung warf sie vor, die Geheimdienste zu missbrauchen, um "die Opposition zu kriminalisieren".
Verfassungsschutz will erst nach Neuwahl entscheiden – Chef Haldenwang entlassen
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags am 23. Februar soll die angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Aus Sicherheitskreisen wurde am Mittwoch gemeldet, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall wird nach ARD-Informationen aber fortgesetzt.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte im Oktober eine Entscheidung noch in diesem Jahr angekündigt – allerdings vor dem Bruch der Ampel-Koalition. Am Mittwoch wurde nun bekannt, dass Haldenwang nicht mehr länger Chef der Behörde ist. Grund ist, dass er sich als Kandidat der CDU für den Bundestag bewerben will.
Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, das Amt des Verfassungschutzpräsidenten müsse klar von einer politischen Kandidatur getrennt bleiben. Die Amtsgeschäfte übernehmen demnach dessen Stellvertreter Sinan Selen und Silke Willems.
AfD in mitteldeutschen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft
Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt.
In den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden die AfD-Landesverbände bereits von den Landesämtern des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und entsprechend beobachtet. Das gilt auch für einige AfD-Nachwuchsorganisationen.
MDR/dpa/afp (ans/lik)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. November 2024 | 14:00 Uhr