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Audio: Das BSW klagt in Karlsruhe auf eine Neuauszählung der Stimmen, die bei der Bundestagswahl abgegeben wurden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Büttner
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BSW-Klage in Karlsruhe

Bundestagswahl soll neu ausgezählt werden

MDR AKTUELL Di 11.03.2025 19:07Uhr 01:01 min

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Bundesverfassungsgericht BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl

11. März 2025, 22:40 Uhr

Eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl ‒ nicht weniger will das BSW vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen. Medienberichten zufolge reichte die Partei bereits Klage ein. Weitere sollen noch diese Woche folgen. Parteigründerin Sahra Wagenknecht forderte, mögliche Fehler bei der Stimmzählung zu prüfen und zu korrigieren.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach seinem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Antrag am heutigen Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden sei. Im Laufe der Woche seien weitere Klagen vorgesehen. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Wagenknecht spricht von Tausenden fehlenden Stimmen

Wagenknecht selbst sagte der Zeitung, der Respekt vor den Wählern gebiete es, mögliche Fehler zu prüfen und zu korrigieren. Ihren Angaben zufolge sollen "einige Tausend Stimmen" fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden sein.

Vertreten wird die Partei nach Informationen der FAZ unter anderen von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart. "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich", sagte er der Zeitung. Andernfalls drohten "Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens".

Staatsrechtler: Schwieriger Nachweis vor Gericht

Staatsrechtler Ulrich Battis hatte sich direkt nach der Wahl skeptisch gezeigt, ob eine mögliche Klage des BSW gegen das Bundestagswahlergebnis vor dem Bundesverfassungsericht Erfolg haben könnte. Battis hatte MDR AKTUELL gesagt, bei einer Klage müsste nachgewiesen werden, dass das Wahlergebnis des BSW anders ausgefallen wäre und die Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hätte. Dieser Nachweis sei schwierig.

dpa/afp (lik)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 11. März 2025 | 16:00 Uhr

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