Die Balkone von Mietshäusern sind in der Abendsonne zu sehen.
Der Bundesgerichtshof hat Mieterinnen und Mietern in einem Beschluss die Untervermietung der Wohnung erleichtert. Bildrechte: picture alliance / Marcus Brandt/dpa | Marcus Brandt

BGH-Beschluss Mieter dürfen Teile der Wohnung untervermieten

21. November 2023, 18:46 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erklärt, dass Mieterinnen und Mieter Teile ihrer Wohnung untervermieten und damit die eigenen Mietkosten senken. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seiner Wohnung untervermieten, um damit seine Mietkosten zu verringern. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor. Demnach ist eine Untervermietung als berechtigtes Interesse zu werten und damit zulässig. Dabei sei es nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.

Vermieter lehnte Vorhaben ab

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Wohnung in Berlin aus beruflichen Gründen weiter genutzt, nachdem er mit seiner Familie umgezogen war. Einige Zeit später bat er den Vermieter der Wohnung, zwei der drei Räume unbefristet untervermieten zu dürfen. Der Vermieter erlaubte dies zunächst befristet, lehnte die Untervermietung später aber ganz ab.

Daraufhin zog der Mieter vor Gericht und bekam nun Recht vor dem BGH. Das Landgericht Berlin muss nun neu über den Fall verhandeln. (Az.: VIII ZR 88/22)

dpa(fef)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 21. November 2023 | 13:30 Uhr

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