Corona-Impfungen BGH-Urteil: Auch ältere Impffälschungen strafbar
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10. November 2022, 17:24 Uhr
Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist auch nach altem Recht vor November 2021 strafbar. Einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Leipzig zufolge kann dabei auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden. Den Fall eines zuvor freigesprochenen Angeklagten wiesen die Leipziger Richter zurück an das Landgericht Hamburg.
Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist auch dann strafbar, wenn sie vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesverschärfung begangen wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden. Wie der fünfte Strafsenat des BGH in der sächsischen Metropole erklärte, kann in solchen Fällen auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung auch für andere Altfälle, sofern deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Bisher ist die Rechtsprechung dazu nicht einheitlich.
Neuverhandlung eines Falls aus Hamburg
Den konkreten Fall eines zuvor freigesprochenen Angeklagten verwiesen die Leipziger BGH-Richter zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg. (Az. 5 StR 283/22) Der Mann war vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen worden, obwohl er gegen Geld falsche Corona-Nachweise in Impfpässen mit Etikett, Stempel und Unterschrift ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.
Gesetzesänderung vor einem Jahr
Seit einer entsprechenden Gesetzesänderung vor einem Jahr droht im Falle der Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke oder in der Gastronomie eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.
Zwar gab es bis dahin bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen. Geahndet wurde aber nur die Vorlage bei Behörden oder Versicherungen. Fälle, in denen das gefälschte Dokument etwa einer Apotheke für ein digitales Impfzertifikat oder in der Gastronomie vorgezeigt wurde, blieben außen vor.
AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 10. November 2022 | 17:00 Uhr