Pflegekosten Wann der Partner Pflegeheim-Kosten mittragen muss
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29. Juni 2024, 05:00 Uhr
Der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz kann 2.800 Euro oder mehr im Monat kosten – eine Summe, für die die eigene Rente meist nicht reicht. Ämter bewilligen in solchen Fällen aber nicht ungeprüft Sozialhilfe. Bei Paaren, die lange zusammengelegt haben, muss sich unter Umständen auch der Partner oder die Partnerin an den Pflegekosten beteiligen. Wir erklären, wann und unter welchen Voraussetzungen es dazu kommen kann.
- Wenn ein Paar lange zusammengelebt hat und einer von beiden ins Pflegeheim muss, kann es passieren, dass der zu Hause lebende Partner an den Pflegekosten beteiligt wird.
- Ob das der Fall ist, hängt unter anderem vom Vermögen des Paares ab.
- Eine Rolle spielen auch das Eigenheim sowie eine möglicherweise abgeschlossene Sterbeversicherung.
Wenn ein Partner in einem Pflegeheim betreut werden muss, endet zwar nicht der gemeinsame Lebensweg eines Paars, aber das gemeinsame Wohnen. Was in der Lage noch hinzu kommt: An den Pflegekosten kann der noch zu Hause lebende Partner beteiligt werden.
Wann der Partner Pflegekosten zahlen muss
Zusammenlebende Paare – ob verheiratet oder nicht – bildeten sozialrechtlich eine sogenannte Einsatzgemeinschaft, erklärt Anwalt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. "Wenn nicht-eheliche Partner schon länger in einer Wohnung zusammenleben, dann nimmt man an, dass sie eine Einsatzgemeinschaft bilden – obwohl sie nicht geheiratet haben – und unterstellt, dass sie einander unterstützen. Deswegen werden sie als Einheit behandelt, genauso wie die Ehepaare."
Ob und in welcher Höhe Sozialhilfe für den Partner im Pflegeheim gewährt wird, hängt mit davon ab, über welche Einkünfte oder Vermögen der Partner verfügt, der noch zu Hause wohnt. Das heißt: Die Sozialämter prüfen die gemeinsame Kassenlage des Paares. "Und das", erklärt Sittig, "führt dann eben auch dazu, dass sich der noch zu Hause wohnende Partner eventuell an den Heimkosten seines pflegebedürftigen Partners beteiligen muss."
Als sozialhilfeberechtigt gilt, wenn das Schonvermögen pro Person bis zu 10.000 Euro beträgt – bei Paaren also bis zu 20.000 Euro. In dem Fall können die noch zu Hause lebende Partner nicht zu den Pflegekosten mit herangezogen werden.
Schonvermögen Das Schonvermögen bezeichnet Vermögen, das nicht für den Lebensunterhalt oder andere Bedarfe genutzt werden muss.
Anwalt rät Betroffenen zu juristischer Hilfe
Betroffenen rät Anwalt Sittig in Zweifelsfällen grundsätzlich: "Wer die Möglichkeit hat, liegt sicherlich richtig, wenn er dann, wenn das Sozialamt von ihm Angaben zu Vermögen und Einkommen verlangt, zum Fachanwalt geht und sich beraten lässt." Denn es gehe auch darum, dass für den weiter zu Hause wohnenden Partner noch eine ausreichende Summe zum Leben verbleibt. Dabei handele es sich im Sozialrecht um den sogenannten Garantiebetrag. Der solle dafür sorgen, "dass der noch zuhause Wohnende nicht nur auf Sozialhilfeniveau lebt und durch die Beteiligung an den Heimkosten des pflegebedürftigen Partners auch nicht in die Sozialhilfe abrutscht", so Sittig.
Dieser Garantiebetrag setzt sich zusammen aus dem Sozialhilfesatz Stufe 1 in Höhe von derzeit 563 Euro pro Monat sowie den Mietkosten. In aller Regel schießen die Sozialämter noch eine gewisse Summe hinzu. Doch nach der Recherche von "Stiftung Warentest"-Experte Sittig gibt es für diese zusätzliche Summe keine bundeseinheitliche Regelung.
Muss das Eigenheim verkauft werden?
In welcher Höhe sich der Partner oder die Partnerin an den Pflegekosten zu beteiligen hat, ergibt sich letztlich aus der Differenz zwischen dem Paareinkommen und dem Garantiebetrag.
Für Verunsicherung bei Betroffenen sorgt oft die Frage, ob zur Finanzierung der Pflegekosten das Eigenheim verkauft werden muss. Vorausgesetzt, es handele sich nicht um eine Luxusvilla, gehöre die noch vom Partner bewohnte Immobilie zum Schonvermögen, betont Michael Sittig. "Wenn ein Partner noch in der Immobilie – der gemeinsamen Immobilie oder der Immobilie, die dem Pflegebedürftigen gehört – wohnt, dann darf er darin in der Regel noch wohnen, ohne diese irgendwie versilbern oder die Räume untervermieten zu müssen."
Was bei einer Sterbegeldversicherung gilt
Zu Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt kann es aber bei Sterbegeldversicherungen kommen. Viele schließen solche Versicherungen auch noch im hohen Alter ab, damit die Nachkommen im Todesfall nicht für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Dann könne es sein, "dass das Sozialamt sagt, bitte lösen sie die auf und leben erst einmal von dem Geld, bevor sie Sozialhilfe beantragen", so Sittig.
Doch wenn die aufgebaute Summe einer Sterbegeldversicherung beim Einzug in ein Pflegeheim weniger als 5.000 Euro beträgt, gilt sie laut Sittig als geschützt.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 29. Juni 2024 | 06:22 Uhr