Urteile der Woche Gülle im Pool: Landwirt haftet für Schäden auf Feriengrundstück
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26. April 2025, 05:00 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Landwirt haftet für Schäden durch Gülle
Landgericht Kempten (Az. 12 O 106L3/24)
Der Landwirt Arno Ackermann ist mit seinem Traktor unterwegs und bringt Gülle auf seinen Feldern aus. Dabei befährt er auch eine öffentliche Straße, um die Wiese daneben zu düngen. Was Herr Ackermann nicht bemerkt: Durch starke Windböen an dem Tag werden die Fäkalien im hohen Bogen in das Grundstück einer Ferienunterkunft geschleudert. Sie landen dort an der Hausfassade, auf den Gartenmöbeln und im Pool.
Die Betreiberin der Ferienanlage will den entstandenen Schaden ersetzt haben und verklagt den Landwirt. Das Landgericht Kempten gibt dem teilweise statt: "Durch den Einsatz des Traktors im Straßenverkehr hat sich das Gefahrpotential verwirklicht, das mit dem Ausbringen von Gülle im Straßenverkehr einhergeht. So hätte die Gülle auf dem Feld landen sollen, landete aber woanders und richtete dort Schäden an. Der Halter ist verpflichtet den Schaden zu ersetzen, wenn beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Sache beschädigt wird."
Der Landwirt muss für Schäden und Reinigung knapp 15.000 Euro zahlen.
Arbeitgeber darf Hund im Büro auch nach jahrelanger Duldung verbieten
Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8 GLa 5/25)
Bella Bellenbaum arbeitet in einer Spielhalle und bringt seit Jahren ihren Hund mit zur Arbeit. Bislang hatten das die wechselnden Vorgesetzten immer akzeptiert. Frau Bellenbaum hatte sich diesbezüglich sogar eine Erlaubnis des Arbeitgebers geholt, noch bevor sie den Hund überhaupt angeschafft hatte. Nach sechs Jahren teilt der Regionalleiter ihr nun mit: Der Hund dürfe nicht länger in die Spielhalle mitkommen. Der Vorgesetzte beruft sich dabei auf den Arbeitsvertrag. Darin ist geregelt, dass das Mitbringen von Tieren zur Arbeit nicht erlaubt ist.
Bella Bellenbaum zieht gegen die Entscheidung vor Gericht – scheitert aber. So bestätigt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zweiter Instanz die Entscheidung des Arbeitsgerichts: "Maßgeblich ist hier die arbeitsvertragliche Regelung, die das Mitführen von Tieren untersagt. So ersetzt eine Duldung keine vertragliche Erlaubnis. Auch eine Einordnung als betriebliche Übung scheidet als Grund aus, da die Klägerin als einzige ihr Tier mit zur Arbeit brachte und nicht mehrere Beschäftigte betroffen sind."
Die Mitarbeiterin muss ihren Hund künftig zu Hause lassen.
Schmerzensgeld für defektes Verhütungsmittel
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 17 U 181/23)
Luise Loose lässt sich operativ eine sogenannte Kupferspirale einsetzen – eine beliebte Verhütungsmethode für Frauen als Alternative zur Antibabypille. Der spanische Hersteller der Spiralen gibt wenige Jahre später eine Warnmeldung heraus, wonach bei einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht ist. Auch Luise Loose hatte nach ihrer OP außergewöhnliche postoperative Beschwerden. Deshalb lässt sie die Spirale vorsorglich entfernen. Dabei stellen die Ärzte tatsächlich fest, dass das Produkt an zwei Stellen gebrochen ist.
Die junge Frau klagt vor dem Landgericht gegen den spanischen Hersteller auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 Euro. Zunächst ohne Erfolg. Im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheiden die Richter dann wie folgt: "Der Frau stehen laut Produkthaftungsgesetz immerhin 1.000 Euro zu. So stellt der Bruch der Spirale und das Verbleiben einzelner Bruchstücke in der Gebärmutter eine Gesundheitsverletzung dar. Offen bleibt, ob der Bruch bereits vor der Untersuchung oder beim Entfernungsversuch entstanden ist."
Die Frau bekommt also wenigstens einen Teil des erhofften Schmerzensgeldes.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. April 2025 | 08:20 Uhr