Rücksicht auf Allergiker Neumieter können auf tierhaarfreier Wohnung bestehen
Hauptinhalt
26. April 2025, 05:00 Uhr
Sie sind eigenwillig, verschmust – und das beliebteste Haustier in Deutschland: Rund 16 Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten. Doch so sehr sie geliebt werden, für Allergiker können ihre Allergene zum echten Problem werden. Denn die Allergene halten sich oft hartnäckig in Wohnräumen – selbst wenn Tier und Besitzer längst ausgezogen sind.
- Die erste Nacht in der neuen Wohnung endet für Eric mit Atemnot – ausgelöst durch Rückstände einer Katze der Vormieter.
- Eigentlich muss der Vermieter bei allergieauslösenden Tierhaaren für eine gründliche Reinigung sorgen – notfalls auf eigene Kosten.
- Katzenallergene loszuwerden ist besonders mühsam – Eric muss viel Aufwand betreiben, um die Allergene aus seiner Wohnung zu verbannen.
Für Eric aus Leipzig sollte es eine besondere Nacht werden. Die erste in der ersten eigenen Wohnung. Aber anstatt von der Zukunft zu träumen, endete seine Nacht in der Flucht zurück ins Elternhaus. Der Katzenallergiker erlebte Luftnot, die durch Rückstände der Katze der Vormieter verursacht wurde. "Es fing schon an, als ich schlafen gegangen bin", erinnert sich Eric, "da habe ich aber eine Allergietablette genommen." Die habe ihm sonst immer recht gut geholfen. Nachts sei er dann aber mit starken Atembeschwerden wach geworden.
Ich konnte schlecht atmen und musste mich stark darauf konzentrieren, dass ich genug Luft bekomme.
Pflichten des Vermieters bei Allergie-Auslösern
Eric konnte die Nacht nicht in seiner Wohnung verbringen. Für Luisa Peitz, Referentin für Recht für den Immobilieneigentümer-Verband Haus und Grund, ist hier eigentlich der Vermieter am Zug, der die Wohnung grundgereinigt übergeben müsse.
Es sei sogar eine Mietminderung möglich, erklärt Peitz. "Das würde einen klassischen Mietmangel darstellen." Der Betroffene müsste nachweisen, dass ihm die Reaktion nur in der Wohnung passiert und dass diese auf die Tierhaare zurückzuführen sei. "Wenn er das machen kann, dann hat er natürlich die Möglichkeit nach entsprechender Ankündigung die Miete zu mindern und den Vermieter dazu zu verpflichten, eine Grundreinigung vorzunehmen."
Wenn das nicht geschieht, könne man die Reinigung selbst veranlassen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Peitz empfiehlt Mieteigentümern, mit der Zustimmung zum Haustier auch eine verpflichtende Grundreinigung bei Auszug im Mietvertrag zu verankern. Grundsätzlich sollte den neuen Mietern gesagt werden, wenn vorher Tiere mit in der Wohnung gelebt haben.
Katzenallergene sind besonders hartnäckig
Ob Tierhaare zu sehen sind oder nicht, verändert nicht zwangsläufig die Intensität der allergischen Reaktion, erklärt Anja Schwalfenberg vom Deutschen Allergie- und Asthmabund. "Bei Katzen sind besonders die Allergene im Speichel der Tiere von Bedeutung, denn die verteilen sich auf dem Fell der Katze, wenn sich die Katze putzt und pflegt. Dann trocknet das ab und geht auch in die Raumluft. Diese Partikel oder Allergene sind sehr klein, sehr schwebfähig, die können sich auch an Feinstaubpartikeln anlagern."
Monatelanger Aufwand für ein allergiefreies Zuhause
In einigen Fällen könne es Jahre dauern, bis alle Allergene aus einer Wohnung, in der Katzen gelebt haben, entfernt sind. Eric aus Leipzig hat sehr aufwändig die komplette Wohnung grundgereinigt. Alle Flächen und Leisten feucht abgewischt, sogar die Heizkörper ausgeföhnt und abgesaugt, wobei ihm zahlreiche Katzenhaare um die Nase flogen.
Tagelang lief ein Luftfilter, den er selbst gekauft hat, um endlich ohne Allergie-Beschwerden in seiner neuen Wohnung schlafen zu können. "Nach einem Monat hat es sich eigentlich gelegt, aber es war sehr viel Aufwand und die Luftfilter sind natürlich auch nicht ganz billig." Es sei ein Kampf gewesen – "gegen die Katzenhaare".
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. April 2025 | 06:25 Uhr