Heizen Können alte Häuser auf Wärmepumpen umgerüstet werden?
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04. April 2023, 15:39 Uhr
Auch wenn die Pflicht zum Tausch alter Öl- Und Gasheizungen nicht bis 2024 kommt, klimafreundliches Heizen bleibt ein politisches Ziel. Möglichst viele sollen von Gas- und Ölheizungen zum Beispiel auf Wärmepumpen umsteigen. Eine MDR AKTUELL-Hörerin fragt, ob alte Mehrfamilienhäuser technisch überhaupt auf Wärmepumpen umrüstbar seien. Und: Müssen Wärmepumpen als Niedrigtemperaturheizungen mit Fußbodenheizungen gekoppelt sein?
- Wärmepumpe und Fußbodenheizung müssen nicht zwingend kombiniert werden. Allerdings ist es oft die sinnvollste Lösung.
- Es gibt viele Optionen beim Umrüsten, zum Beispiel eine Wärmepumpe für den Grundbedarf und eine zusätzliche Gasheizung, die an besonders kalten Tagen einspringt.
- Der Einbau einer Wärmepumpe wird derzeit als Modernisierungsumlage gewertet. Acht Prozent der Kosten können deshalb auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Wärmepumpe und Fußbodenheizung
Eine Pflicht, Wärmepumpe und Fußbodenheizung zu kombinieren, gibt es nicht und gab es auch nie. Allerdings ist es oft die sinnvollste Lösung. Denn bei Wärmepumpen hat das Heizwasser nur 35 bis 55 Grad. Bei einer Gasheizung sind es bis zu 75 Grad.
Bei einer so hohen Vorlauftemperatur reichen kleine Heizkörper, die sehr heiß werden, um einen Raum gemütlich zu kriegen. Bei der Wärmepumpe braucht es dagegen mehr Fläche, über die die mildere Wärme verteilt wird, erklärt Katja Weinhold, Sprecherin beim Bundesverband Wärmepumpe.
Lohnt sich der Umbau?
Ob sich der Umbau auf eine Wärmepumpe – auch ohne Fußbodenheizung – lohnt, kann unter anderem davon abhängen, welches Heizsystem aktuell verbaut ist, sagt Weinhold:
"Also es ist zum Teil so, gerade bei Häusern aus den 70er, 80er Jahren, da sind häufig schon Gas-Brennwertheizungen drin oder auch Öl-Brennwertheizungen. Bei den Kesseln sind das quasi schon die Varianten, die auch mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur arbeiten können."
Und das heißt: Entweder sie sind mit einer Fußbodenheizung verbunden oder aber mit besonders großen Heizkörpern. Und die kommen auch ohne weiteres für eine Wärmepumpe in Frage, erklärt Weinhold.
Verschiedene Variationen mit Wärmepumpe
Die Sprecherin des Bundesverband Wärmepumpe sagt weiter: "In anderen Fällen kann es zum Beispiel sein, wenn man jetzt wirklich mit alten gusseisernen Radiatoren zu tun hat oder mit Heizkörpern, die von der Fläche her sehr klein sind, dass es unter Umständen empfehlenswert ist, einzelne Heizkörper auszutauschen, dass man einen kleineren gegen einen größeren Heizkörper austauscht, um eben so die Effizienz der Wärmepumpe zu steigern."
Auch Flächenheizungen an der Wand oder an der Decke können eine Alternative sein, wenn eine Fußbodenheizung nicht möglich ist. Oder eine Wärmepumpe für den Grundbedarf und eine zusätzliche Gasheizung, die an besonders kalten Tagen einspringt.
Es ist also grundsätzlich durchaus möglich, in älteren Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe zu heizen. Allerdings sei es immer eine Frage des Geldbeutels, so Weinhold. Und gerade bei schlecht isolierten, älteren Gebäuden müsse man sich genau anschauen, ob es sich lohnt.
Wärmepumpeneinbau gilt als Modernisierungsumlage
Für die Mieterinnen und Mieter in solchen Häusern kann ein Umbau nämlich teuer werden, sagt Melanie Weber-Moritz, Direktorin des Deutschen Mieterbundes:
"Weil im Moment ist es eben möglich, dass beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe als Modernisierungsumlage gewertet wird. Und dann können acht Prozent der Kosten, die dieser Umbau erfordert hat, umgelegt werden auf die Mieterinnen und Mieter."
In der Regel bedeute das 20 bis 30 Prozent mehr Miete. An diese Modernisierungsumlage müsste die Politik deshalb nochmal ran, sagt Weber-Moritz: "Vermieter sollten zum Beispiel verpflichtet werden, sich um Fördergeld zu kümmern. Das müssten sie von der Summe abziehen, die sie umlegen können."
Im Moment ist das aber freiwillig. Oder die Investition müsse auch zwingend eine Energieeinsparung zur Folge haben, sodass die Warmmiete für die Wohnungen sinkt. Auch das ist bisher aber keine Voraussetzung.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. April 2023 | 06:00 Uhr