Lidl Discounter
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Deutsche Umwelthilfe Lidl muss Elektroschrott zurücknehmen

28. März 2025, 16:35 Uhr

Der Discounter Lidl muss ausgediente Elektrokleingeräte unentgeldlich zurücknehmen. Wie die Deutsche Umwelthilfe mitteilte, hat das das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit der Umweltschutzorganisation Recht gegeben. Lidl hatte bei Test-Besuchen die Rücknahme verweigert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz einen Erfolg für Umwelt- und Verbraucherschutz errungen: Der Discounter Lidl ist verpflichtet, ausgediente Elektrokleingeräte kostenfrei zurückzunehmen. Wie die Deutsche Umwelthilfe mitteilte, hatte Lidl bei Testbesuchen der DUH die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert.

Dem Oberlandesgericht Koblenz zufolge versuchte Lidl, diese Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Das Gericht stellte aber fest, dass es sich nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Handelsunternehmen handele. Eine Revision gegen das Urteil sei abgewiesen worden. Lidl könne aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, sagte, Supermärkte machten viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssten sie auch Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen.

DUH (paw)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. März 2025 | 14:30 Uhr

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