Urteile der Woche Landgericht: Kein Schadenersatz für verbrannte Füße in Sauna
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05. April 2025, 09:11 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Kein Schadenersatz für verbrannte Füße in Sauna
Landgericht Coburg (Az. 52 O 439/23)
Werner Wechselbad gönnt sich eine Auszeit in einer Saunalandschaft. Während eines Saunagangs kommt er mit einem anderen Besucher ins Gespräch. Bevor die Herren die Kabine verlassen, plaudern sie weitere ein, zwei Minuten im Stehen vor dem Ofen. Was Herr Wechselbad dabei nicht bemerkt: Die Anti-Rutsch-Matten, auf denen er steht, sind knapp 60 Grad heiß. Als der Mann die Sauna verlässt, stellt er fest, dass ihm die Füße schmerzen. Er hat Verbrennungen ersten und zweiten Grades und muss vom Arzt behandelt werden. Herr Wechselbad fordert später Schadenersatz von der Einrichtung. Seiner Einschätzung nach waren die Matten als Hitzeschutz ungeeignet.
Das Landgericht Coburg stellte hingegen fest: "Wer sich in eine heiße Umgebung begibt, muss sich möglicher Konsequenzen bewusst sein. Die Matten vor dem Ofen dienten ausschließlich der Rutschhemmung und nicht als Schutz vor der Hitze."
Der Geschädigte bekommt kein Geld.
Kein Geld für Vaterschaftsurlaub nach Geburt eines Kindes
Landgericht Berlin II (Az. 26 O 133/24)
Kai Kümmerling ist Vater geworden. Unmittelbar nach der Geburt seines Kindes nimmt er zwei Wochen Urlaub, um die Mutter im Wochenbett zu unterstützen. Kümmerling ist überzeugt, dass ihm während dieses Vaterschaftsurlaubs Geld zusteht. Schließlich gibt es eine EU-Richtlinie, die eine zehntägige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes vorsieht. Die Vergütung muss dabei mindestens der Höhe des Krankengeldes entsprechen. Allerdings hat Deutschland diesen Teil der EU-Richtlinie bislang nicht umgesetzt und stattdessen andere Regelungen zur Elternzeit getroffen. Kai Kümmerling ist der Ansicht, das reiche nicht aus und klagt auf Schadenersatz.
Das Landgericht Berlin II schätzt die Sache anders ein: "Die von Deutschland getroffenen Regelungen zur Elternzeit sind ausreichend. Väter können für bis zu sieben Monate Elterngeld beziehen und auch für zwei Wochen Elternzeit beantragen. Ein spezieller zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub nach der Geburt mit Anspruch auf Bezahlung ist zur Erfüllung der Umsetzungspflicht daher nicht erforderlich."
Dem jungen Vater steht kein Urlaubsgeld zu.
Straßensperrung für Krötenwanderung ist unverhältnismäßig
Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 1 B 10/25)
Zacharias Zander betreibt eine Fischzucht im Landkreis Osnabrück. Die Fische werden direkt vor Ort vermarktet und zum Verkauf angeboten. Auf Antrag des Nabu wird Anfang Februar allerdings direkt vor dem Hof von Herrn Zander eine mehrmonatige Straßensperre eingerichtet. Hierdurch sollen die Kröten bei Ihrer Wanderung geschützt werden. Von 18 bis 8 Uhr bleiben die eingerichteten Schranken täglich geschlossen. Herr Zander muss schnell feststellen, dass sein Betrieb durch die Straßensperrung immens geschädigt wird. Er stellt Eilantrag auf Aufhebung der Sperrung und erklärt: Kunden könnten insbesondere in den Morgenstunden keine Abholungen mehr vornehmen. Zudem sei das Grundstück unter anderem für die Müllabfuhr und seine Mitarbeiter nicht mehr erreichbar.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück gibt dem Antrag statt. "Der Landkreis kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zwar beschränken oder auch verbieten. Im vorliegenden Fall ist die Straßensperrung aber unverhältnismäßig. So hätten die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Antragstellers stärker berücksichtigt werden müssen."
Die Behörde muss die betreffenden Verkehrsschilder entfernen und die Schranken öffnen.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 05. April 2025 | 08:20 Uhr