Urteile der Woche Kündigung trotz Schwangerschaft: Bundesarbeitsgericht stärkt Schutzfrist
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12. April 2025, 05:00 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Ärztliches Attest kann nachträglich Schwangerschaft bestätigen
Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 156/24)
Rita Rieske arbeitet als Assistentin in einer Arztpraxis. Sie erhält von ihrem Arbeitgeber Mitte Mai die Kündigung. 15 Tage später weist sie diesen auf einen selbst durchgeführten positiven Schwangerschaftstest hin. Einen Termin beim Frauenarzt bekommt sie aber erst Mitte Juni. Dort wird die Schwangerschaft von einer Ärztin bestätigt. Die übliche Dreiwochenfrist, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist nun allerdings schon verstrichen. Kann Frau Rieske in diesem Fall auch nachträglich noch – nach 4 Wochen – mit einer Klage gegen die Kündigung vorgehen?
Ja, sagte man am Bundesarbeitsgericht: "Arbeitsrechtlich gesehen ist die Arbeitnehmerin erst dann gesichert schwanger, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Ein selbst durchgeführter positiver Schwangerschaftstest ist als Nachweis nicht ausreichend. Dennoch ist eine Kündigungsschutzklage zulässig, auch wenn die Schwangerschaft erst nach der dreiwöchigen Frist bestätigt wird. Denn im Attest wurde klar bescheinigt, dass die Arbeitnehmerin bereits bei Zugang der Kündigung schwanger war."
Frau Rieske darf also nicht gekündigt werden.
Mieter dürfen zum Parken über Nachbargrundstück fahren
Bundesgerichtshof (Az. V ZR 79/24)
Das Grundstück der Eheleute Weidenbach war ursprünglich nur mit einem Haus bebaut. Dann wurde es geteilt. Auf der hinteren Hälfte des Grundstücks entstand in zweiter Reihe ein Doppelhaus, das aber keinen eigenen Zugang zur Straße hat. Die Weidenbachs vorne akzeptieren seitdem ein sogenanntes Notwegerecht. Das bedeutet, dass die Bewohner der Doppelhaushälften über das Grundstück fahren dürfen, um ihr eigenes Grundstück mit dem Auto zu erreichen. Allerdings sind die Weidenbachs dagegen, dass die Bewohner das Auto dort auch parken. Der Gerichtsprozess ging durch alle Instanzen.
Letztlich entschied der Bundesgerichtshof: "Haben die Bewohner eines Hauses keinen eigenen Zugang zur Straße, dann müssen die Nachbarn ihnen erlauben, über ihr Grundstück zu fahren. Es kommt dabei nicht darauf an, warum die Bewohner mit dem Auto zu ihrem Grundstück fahren. Sobald sie ihr eigenes Grundstück erreicht haben, können sie es nach Belieben nutzen – also auch ihr Auto dort parken."
Das Urteil gilt für Mieter wie für die Eigentümer des Hauses.
Bei Tierschutzmängeln kann die Haltung von Pferden und Eseln verboten werden
Verwaltungsgericht Leipzig (Az. 3 L 544/24)
Kai Kallenbach betreibt eine landwirtschaftliche Pferdezucht. In seiner Anlage hält er neben Pferden auch noch Esel. Nun aber verbietet ihm das Landratsamt die Haltung der Tiere und ordnet die sofortige Auflösung des Tierbestands an. Er habe mehrere Anordnungen nicht umgesetzt, heißt es. Beispielsweise war das Fehlen eines Witterungsschutzes moniert worden – ebenso wie der verschlammte Zustand des Auslaufgeländes. Damit verstößt er nach Ansicht des Landratsamts gegen das Tierschutzgesetz.
Herr Kallenbach klagt nun gegen die Anordnung, hatte aber vor dem Verwaltungsgericht Leipzig keinen Erfolg: "Die Unterbringung und Pflege der Tiere ist hier nicht artgerecht. Über Jahre hinweg wurden die Tiere in einem nicht trittsicheren Auslauf auf verschlammten und mit Kothaufen übersäten Boden gehalten. Es gab keine trockenen Liegeflächen und selbst bei windigem, kaltem und nassem Wetter fehlte ein Witterungsschutz. Eine Verbesserung der Zustände ist nicht zu erwarten, da der Halter bisher auf entsprechende Hinweise nicht reagierte."
Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 12. April 2025 | 06:25 Uhr