Oberlandesgericht Urteil gegen Wiebke Muhsal ist rechtskräftig

20. Dezember 2018, 18:09 Uhr

Die Verurteilung der AfD-Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal wegen Betruges ist rechtskräftig. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht am Donnerstag entschieden. Muhsal war im April 2017 zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden.

Die Gerichte sahen es als erwiesen an, dass Muhsal einen Arbeitsvertrag mit einer Mitarbeiterin im Jahr 2014 um zwei Monate vordatiert hatte, um zusätzliches Geld von der Landtagsverwaltung zu erhalten. Mit dem vermeintlichen Lohn für die Mitarbeiterin hatte sie laut Gericht Büroausstattung, Handy und Internetauftritt finanziert.

Quelle: MDR THÜRINGEN

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 20. Dezember 2018 | 14:00 Uhr

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