Gesundheitsversorgung So sollen Sachsens Krankenhäuser künftig zusammenarbeiten
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28. November 2023, 18:41 Uhr
Mit dem neuen Plan sollen alle bestehenden Krankenhäuser und Kliniken im Freistaat erhalten bleiben. Einzelne Standorte werden zu Schwerpunktversorgern. Das plant auch der Bund mit einer großen Krankenhausreform. Sachsen kommt dem zuvor. Ziel der Gesundheitsministerin ist es, sich auch an den demografischen Wandel anzupassen. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.
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Krankenhäuser erhalten
Seit dem insolvenzbedingten Ende der Klinik in Reichenbach verfügt Sachsen über insgesamt 76 Krankenhäuser. Das soll auch so bleiben. Das ist ein Ergebnis des Kabinettsbeschluss von Ende November 2023. Mehr als bisher sollen sich die Krankenhäuser einander ergänzen. Heißt im Klartext: Neben der Regelversorgung soll es zunehmend Schwerpunktkliniken geben. So werden Borna und Bautzen neu als Schwerpunktversorger aufgenommen.
In Weißwasser erhält das Krankenhaus der Regelversorgung außerdem erstmalig den Zusatz eines Gesundheitszentrums. Ziel sei es, so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), Patienten vor Ort auch ambulant behandeln zu können. Damit sind auch ambulante Operationen gemeint.
Krankenhausgesellschaft Sachsen begrüßt Köppings Pläne
Die Medizin entwickelt sich weiter, gleichzeitig wird die Bevölkerung in Sachsen zunehmend älter. Die Kliniklandschaft im Freistaat soll das ab Januar 2024 widerspiegeln: Dann tritt der Krankenhausplan in Kraft, den das sächsische Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Allerdings handle es sich voraussichtlich um einen "Übergangsplan", so Köpping. Denn im Bund ist eine Krankenhausreform in Arbeit. Gegebenenfalls seien dann noch Anpassungen nötig. "Aber was wir nicht wollten, war, dass wir weiter warten und keine aktualisierte Krankenhausplanung haben."
Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Friedrich München, begrüßt den sächsischen Krankenhausplan:
Der jetzige Krankenhausplan schreibt den alten Plan fort. Somit haben wir in den nächsten Jahren eine Planungssicherheit. In dem Punkt sind wir zufrieden.
Weniger Betten mangels Auslastung und durch fehlendes Fachpersonal
Auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser stehen laut Sachsens Gesundheitsministerin Köpping künftig drei Prozent weniger Betten zur Verfügung, also nur noch knapp 25.000. Bestimmte Kapazitäten wie beispielsweise in der Geburtshilfe seien nicht mehr ausgelastet gewesen. Außerdem fehle teilweise das nötige Fachpersonal.
In der Psychiatrie seien dagegen 85 zusätzliche Betten vorgesehen. Friedrich München von der Krankenhausgesellschaft hätte sich dort noch mehr Kapazitäten gewünscht: "Das ist eine sehr flexible Behandlungsform. Patienten kommen tagsüber ins Krankenhaus und können nachts nach Hause gehen. Insbesondere in der Psychatrie benötigen wir solche Plätze vermehrt."
Insgesamt gebe es eine Entwicklung hin zu mehr ambulanten und flexiblen Angeboten in der Gesundheitsversorgung, bestätigt Köpping. Ein Beispiel seien Kinderärzte. Teilweise hätten Fachärzte eine halbe Stelle auf der Kinderstation, um in der restlichen Arbeitszeit ambulant als Kinderarzt zu agieren.
Geriatrische Notversorgung soll in Kliniken nach Bedarf entschieden werden
Angesichts der alternden Bevölkerung können Krankenhäuser künftig frei über ihr Angebot zur geriatrischen Notversorgung entscheiden. Der Austausch der Kliniken untereinander solle ebenfalls gestärkt werden. Einerseits, indem spezialisierte Zentren Fort- und Weiterbildungen anbieten. Andererseits betreffe das die Versorgung der Patienten.
Gesundheitsministerin Köpping erklärt das so: "Angenommen, ein schwer an Krebs erkranktes Kind kommt in Görlitz ins Krankenhaus. Dann könnten die dort behandelnden Ärzte per Videoschalte eine Einschätzung aus der Intensivmedizin im Uniklinikum Dresden einholen." Gemeinsam würden die Görlitzer und Dresdner Ärzte entscheiden, ob eine Behandlung in Dresden sinnvoller wäre.
Offenes Problem: Finanzielle Absicherung der Kliniken hängt am Bund
Es sei höchste Zeit für die Erneuerung des Krankenhausplans gewesen, findet die Ministerin. Denn eigentlich wird der alle drei Jahre aufgefrischt. So sieht es zumindest das Sächsische Krankenhausgesetz (SächsKHG) vor. Der vorherige Krankenhausplan stammt allerdings noch aus dem Jahr 2018. Unter anderem die Investitionsförderung der Krankenhäuser durch den Freistaat ist davon abhängig.
Die Gesamtfinanzierung der Krankenhäuser ist durch den Plan allerdings nicht gelöst. Die liegt nicht in der Verantwortung der Bundesländer. Weitere Klinikschließungen lassen sich laut Köpping nicht vollständig ausschließen.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 28. November 2023 | 19:00 Uhr