Krankenhausreform Sachsen will an allen Krankenhäusern festhalten
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26. September 2023, 17:24 Uhr
Die geplante Reform der Krankenhäuser und Kliniken beschäftigt weiter die Politik. Am Dienstag hat Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping angekündigt, sämtliche Krankenhäuser im Freistaat erhalten zu wollen. An einem anderen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung übte sie Kritik.
- Sachsen will im Zuge der Krankenhausreform seine Kliniken erhalten.
- Gesundheitsministerin Köpping kritisiert das Transparenzgesetz.
- Die hohen Betriebskosten stellen die Kliniken in Sachsen vor finanzielle Herausforderungen.
Sachsen will trotz Reformbemühungen des Bundes seine derzeit insgesamt 76 Krankenhäuser erhalten. Dafür seien Finanzierungssysteme zu verändern, sagte Sachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag. Für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Krankenhausreformgesetzes müsse es eine finanzielle Unterstützung geben, um Insolvenzen von Kliniken zu vermeiden.
Das sind die Eckpunkte der Krankenhausreform.
Die Krankenhausreform sieht vor, die sogenannten Fallpauschalen abzuschaffen. Die Kliniken sollen stattdessen für das Vorhalten von Personal, Technik, Notaufnahmen und für angebotene Leistungen vergütet werden.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Behandlungsangebote der Kliniken sein. Diese "Leistungsgruppen" sollen dafür sorgen, dass die Qualität der Behandlung einheitlich ist. Außerdem sollen sich die Kliniken stärker spezialisieren und darauf fokussieren, ob sie vor allem für die medizinische Grundversorgung verantwortlich sind oder auch komplizierte Behandlungen übernehmen.
Bundesgesundheitsministerium
Kritik am geplanten Transparenzgesetz
Grundsätzlich sprach sich Köpping für eine bundesweite Krankenhausreform aus, kritisierte aber das geplante Krankenhaus-Transparenzgesetz des Bundes. Es sei nicht sinnvoll, dieses Gesetz vor der Krankenhausreform vorzulegen, da das Gesetz in die Krankenhausplanung der Länder eingreife.
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Transparenzgesetz soll im kommenden Jahr ein "Transparenzverzeichnis" im Internet abrufbar werden, das über die jeweiligen Angebote an den 1.700 Klinikstandorten in Deutschland informiert.
Köpping zufolge sorge das Transparenzgesetz bei Patientinnen und Patienten für Verwirrung. "Dies wäre leicht zu verhindern, wenn erst die Reform umgesetzt wird und dann das Transparenzgesetz in Kraft tritt", so Köpping. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wolle binnen zehn Tagen mit einem Änderungsvorschlag auf die Länder zugehen, hieß es.
Das besagt das Krankenhaus-Transparenzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 die Informationen zu Leistungen der Krankenhäuser in Deutschland einheitlich online abrufbar sind. Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Bundesgesundheitsministerium
Großer finanzieller Druck
"Die Krankenhauslandschaft in Sachsen ist bereits gut aufgestellt - wir wollen vorhandene, bewährte Strukturen in das neue System überführen", sagte die Gesundheitsministerin am Dienstag.
Laut dem Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Friedrich München, haben die Standorte in Sachsen trotz alledem weiter Reformbedarf. So seien etwa bestimmte Fachbereiche auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Spezialbehandlungen in Zentren zu konzentrieren. München zufolge stehen Krankenhäuser wegen gestiegener Inflation und Tarifkosten unter enormem Druck. Im kommenden Jahr könnten die Betriebskosten für die sächsischen Kliniken laut München um 200 bis 300 Millionen Euro steigen.
MDR (ben)/epd
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 26. September 2023 | 17:00 Uhr