
Verkehrsdelikt Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Kultusminister Clemens
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09. April 2025, 19:59 Uhr
Kultusminister Clemens ist mit dem Auto zu schnell unterwegs gewesen. Ein Amtsrichter in Weißwasser hält die Möglichkeit eines Autorennes für gegegeben. Clemens droht ein Strafverfahren. Dazu muss aber die Immunität des Abgeordneten und Ministers aufgehoben werden.
Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat dem Parlament empfohlen, die Immunität des Abgeordneten und Kultusministers Conrad Clemens (CDU) aufzuheben. Das teilte die Landtagsverwaltung am Mittwoch mit. Wenn innerhalb von sieben Tagen kein Landtagsabgeordneter widerspricht, gilt die Empfehlung. Im Falle eines Widerspruchs entscheidet das Plenum des Sächsischen Landtags auf seiner nächsten Plenarsitzung.
Am Mittwochabend sagte Clemens im MDR SACHSENSPIEGEL, er respektiere die Entscheidungen des Ausschusses, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. "Es geht jetzt seinen juristischen Gang wie bei jedem Bürger und dann sehen wir weiter", so Clemens.
Mögliches Strafverfahren
Hintergrund ist ein mögliches Strafverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit. Clemens war mit 80 Kilometer pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden. Clemens hatte Widerspruch eingelegt, sodass der Fall zunächst als Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden sollte. Den Antrag zog er aber zurück und meldete sich für ein Fahreignungsseminar an.
Kritik an Amtsrichter
Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Das hätte dann ein Strafverfahren zur Folge. Dieses Vorgehen kritisierte der Immunitätsausschuss in einem Begleitbeschluss und argumentiert: Der Hinweis hätte erst erteilt werden dürfen, nachdem der Landtag auf Antrag des Gerichtes die Immunität aufgehoben hat.
Das Gericht in Weißwasser zweifelt indes an dieser Rechtsauffassung des Immunitätsausschusses. Wie ein Sprecher MDR SACHSEN sagte, soll geprüft werden, ob es wegen des Gleichheitsgrundsatzes möglicherweise ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
Staatsanwalt lehnt außergerichtlichen Vergleich ab
Der zuständige Richter vom Amtsgericht Weißwasser, Alex Theile, schlug bei einem sogenannten Erörterungstermin einen außergerichtlichen Vergleich vor. Diesen hat jedoch die Staatsanwaltschaft Görlitz abgelehnt, wie das Gericht MDR SACHSEN bestätigte. Die "Freie Presse" hatte zuerst darüber berichtet. Der Immunitätsausschuss kann die Aufhebung der Immunität von Clemens empfehlen.
Verkehrsverstoß im September 2023 in Krauschwitz
Die Geschwindigkeitsüberschreitung war im September 2023 mit Tempo 80 in Krauschwitz (Kreis Görlitz) festgestellt worden. Damals war der Politiker noch nicht Minister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.
Im Jahr 2024 hat es laut Amtsgericht mehrere Termine wegen dieser Geschwindigkeitsübertretung gegeben, die von Clemens' Rechtsbeistand aus unterschiedlichen Gründen abgesagt wurden.
MDR (lam/dka/kbe)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 09. April 2025 | 09:00 Uhr