Hörer machen Programm Nebenkostenabrechnung: Zahlt man für die Nachbarn mit?
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18. Dezember 2024, 09:54 Uhr
In vielen Briefkästen ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung schon gelandet. Seit die Energiekosten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, sorgt die Abrechnung immer wieder für Ärger. Ein MDR-AKTUELL-Nutzer aus Leipzig fragt sich, ob er als sparsamer Mieter für seinen Nachbarn mitzahlt. Aber wie genau setzt sich die Abrechnung eigentlich zusammen?
- Allein die Lage der Wohnung in einem Haus kann Mietern einen Vor- oder Nachteil bescheren.
- Bei ungewöhnlichem Verbrauch in einem Mehrparteienhaus kann die Abrechnung auch mal ungerecht werden.
- Bei einem erheblichen Nachteil für eine Mietpartei bleibt der Weg über den Vermieter.
Beim Geld hört für die meisten wohl der Spaß auf. Vor allem, wenn sie das Gefühl beschleicht, dass sie für etwas mitbezahlen, was sie gar nicht selbst nutzen: die besonders warme und dazu noch super gelüftete Wohnung des Nachbarn zum Beispiel. Anke Matejka vom Leipziger Mieterverein beantwortet gerade fast täglich Anfragen zu den Betriebskosten aus dem letzten Jahr. Sie sagt: "Es gibt keine absolute Gerechtigkeit bei den Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus".
Schon die Lage der Wohnung hat Auswirkungen
Allein die Lage einer Wohnung innerhalb des Hauses kann Mieter bevorteilen, wenn die Wärme schneller bei ihnen ankommt als bei anderen. Wer unter dem Dach wohne, habe etwa einen größeren Wärmeverlust. Dafür brauche es einen Ausgleich, sagt Matejka. Dieser funktioniere letztlich nur über einen Verteilerschlüssel.
Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass ein Teil der Heizkosten nach Quadratmeter Wohnfläche abzurechnen ist und der andere Teil nach dem tatsächlichen Verbrauch. Und der Anteil, der nach Wohnfläche abzurechnen ist, beträgt mindestens 30 Prozent, kann aber auch 40 oder 50 Prozent sein. Und der verbleibende Anteil ist dann natürlich immer jeweils der Verbrauch.
Wie mit verschwenderischen Nachbarn umgehen?
Wann es für einzelne Mieter tatsächlich ungerecht werden kann, erklärt die Dresdner Energieberaterin Ulrike Körber: etwa bei einem Haus mit ungewöhnlicher Nutzung. Als Beispiel zieht sie ein Mehrparteienhaus mit vier fünfköpfigen Familien und einer Person heran, die sich wenig in ihrer Wohnung aufhält und damit einen relativ geringen Verbrauch hat. "Das wird sich schon abbilden. Aber das Gros der Energiekosten ist ja angetrieben durch diese Mehrparteien, also durch diese große Nutzung", sagt sie. Das sei dann so, an dieser Stelle könne man auch nichts besser machen.
Auch, weil allein durch allgemeine Kosten wie Schornsteinfeger, Wartung und Ablesedienst immer Kosten entstehen, die unabhängig vom tatsächlichen Eigenverbrauch bezahlt werden müssen – von allen. Und was macht man nun mit dem Nachbarn, der gefühlt auch das eigene Geld mit zum Fenster rauswirft? Schwierig, sagt Anke Matejka vom Leipziger Mieterverein.
Es ist Sache des Mieters, der dann ganz viel bezahlen muss. Aber unter Klimagesichtspunkten ist das natürlich nicht vernünftig. Aber ich kann nicht dem anderen Mieter vorschreiben, wann er zu lüften hat und wie viel er zu lüften hat. Das ist die Sache des Mieters, der in der Wohnung wohnt.
Nur, wenn dadurch ein erheblicher Mangel für einen Mieter existiere, könne dieser gegebenenfalls über den Vermieter gehen. In diesem Fall müsse man aber ganz genau hinschauen, ob das etwas sei, was tatsächlich moniert werden könne, betont Matejka.
Beide Beraterinnen sagen, dass insgesamt auch sehr viel Unwissenheit herrsche, wie richtiges Lüften und Heizen am Ende funktioniere. Und dass es manchmal helfen könne, den Nachbarn einfach auf eine Tasse Kaffee einzuladen ‒ und dabei das Problem zu besprechen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 12. Dezember 2024 | 06:21 Uhr