Eine Hand greift in ein Regal voller Medikamente. 1 min
Audio: BGH schützt sensible Daten bei Onlinekauf von Medikamenten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
1 min

Kunden müssen bei Datenverarbeitung einwilligen

MDR AKTUELL Do 27.03.2025 12:27Uhr 00:49 min

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2898146.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Rechtsstreit zwischen Apothekern BGH schützt sensible Daten bei Arzneimittelkauf im Netz

27. März 2025, 13:30 Uhr

Beim Verkauf von Medikamenten über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace müssen Anbieter eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden zur Erhebung und Verarbeitung der Daten einholen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, verstoßen sie ansonsten gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Für manche Medikamente etwa gegen Schmerzen, Allergien oder Pilzinfektionen braucht man kein Rezept. Wenn Apotheken die Produkte aber über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace verkaufen, müssen Kundinnen und Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Jedoch ist bislang keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten vorgesehen.

Wie der BGH in Karlsruhe entschied, verstoßen Anbieter ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Zustimmung der Kunden sei aber wichtig, weil das bestellte Medikament Rückschlüsse auf die Gesundheit des Nutzers zulasse.

Besonders sensible Daten

Hintergrund ist, dass es bei personenbezogenen Angaben wie Name, Lieferadresse und für die Individualisierung der Arzneimittel notwendige Informationen um Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO geht. Diese seien besonders sensibel, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das gilt seinen Worten zufolge eben auch für Arzneimittel, die zwar apothekenpflichtig sind, aber nicht von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden müssen. Das betreffe zum Beispiel Schmerzmittel oder Medikamente gegen Allergien oder Pilzinfektionen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter orientierten sich bei ihren Urteilen an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Schutz für Verbraucher

In den zwei zugrundeliegenden Fällen stritten Apotheker seit Jahren vor Gerichten. Vor allem ging es um die Frage, ob ein Vertrieb der Medikamente über Internetplattformen gegen rechtliche Vorgaben verstößt. Schon das Oberlandesgericht Naumburg hatte Datenschutzverstöße geahndet. Der Anwalt des Klägers aus München hatte in der Verhandlung am BGH im Januar betont, dass die Daten zwangsläufig auch Amazon offengelegt würden. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher der Datenverarbeitung zustimmen müssten, könnten sie sich noch einmal überlegen, ob sie wirklich hier einkaufen wollten. 

Der Anwalt von zwei Apotheken aus Sachsen-Anhalt hatte hingegen argumentiert, wer auf Amazon nach Arzneimitteln suche, wisse genau, auf welcher Seite er unterwegs sei und brauche keinen speziellen Hinweis darauf. "So doof ist der Verbraucher nicht", sagte er. Doch die Revisionen der Beklagten gegen ihre Verurteilung, die monierten Datenschutzverstöße zu unterlassen, hatten am BGH nun keinen Erfolg. 

Richter Koch erklärte, die geforderte Einwilligung diene dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Verbraucher. Die Verbraucher sollten frei darüber entscheiden können, ob und inwieweit sie ihre Daten preisgeben, um am Markt teilnehmen und Verträge abschließen zu können. (Az. I ZR 222/19 u.a.)

Marktanteil des Versandhandels über 20 Prozent 

Der Versandhandel spielt für die Branche eine relevante Rolle beim Geschäft mit apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Nach Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände machte er gemessen an Absatz und Umsatz seit 2020 – dem ersten Corona-Jahr – rund ein Fünftel aus. In den Jahren davor war er schrittweise gestiegen. Vergleichsweise hoch ist der Anteil des Versandhandels in diesem Segment bei homöopathischen Präparaten. 2023 betrug er den Zahlen zufolge ein Drittel.

dpa, Reuters, AFP (das)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 27. März 2025 | 12:27 Uhr

Mehr aus Wirtschaft

Besucher der Frankfurter Buchmesse 2024 vor einem Bücherregal 1 min
Bildrechte: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen
1 min 27.03.2025 | 17:20 Uhr

Die deutsche Buch- und Verlagsbranche hat im vergangenen Jahrt etwa 8,8 Milliarden Euro umgesetzt. Während die Einnahmen bei gedruckten Büchern stagnieren, legt der Umsatz bei E-Books zu.

MDR FERNSEHEN Do 27.03.2025 14:18Uhr 00:18 min

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/video-umsatz-ebooks-buchhandel-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Mehr aus Deutschland