Deutschlandweites Monatsticket 49-Euro-Ticket im Nahverkehr startet zum 1. Mai

27. Januar 2023, 22:25 Uhr

Einen Nachfolger des 9-Euro-Tickets haben viele ersehnt. Lange gab es Diskussion wie ein solches Angebot aussehen könnte. Es gab Bedenken von Seiten der Gewerkschaften, aber auch der Verkehrsunternehmen. Nun haben die Verkehrsminister das Start ab Mai 2023 angekündigt – auch ein Jobticket soll es geben. Im April soll der Vorverkauf der Tickets beginnen. Zuvor muss jedoch noch die EU-Kommission dem Vorhaben zustimmen.

Nach langem Hin und Her haben sich Bund und Länder auf die Einführung des 49-Euro-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr zum 1. Mai geeinigt. Die deutschlandweit gültige Monatskarte solle ab dem 3. April verkauft werden, teilte das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium mit. Das Deutschlandticket sei "das größte Reformprojekt in der Geschichte des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland", erklärte Minister Oliver Krischer (Grüne), derzeit Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz.

Der Vereinbarung zufolge soll die Fahrkarte auch als sogenanntes Jobticket angeboten werden, bei denen Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden einen Teil der Kosten übernehmen. Betrage der Arbeitgeberzuschuss mindestens 25 Prozent, werde auf den Ausgabepreis ein "Übergangsabschlag" von fünf Prozent gewährt, erklärte das NRW-Verkehrsministerium.

Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus

Das Deutschlandticket soll Nachfolger des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer werden, das über 50 Millionen mal verkauft wurde. Es galt in den Monaten Juni bis August und man konnte mit Bus und Bahn für monatlich neun Euro im Nahverkehr bundesweit unterwegs sein. Dieses Prinzip soll auch für das neue Deutschlandticket für jetzt 49 Euro gelten. Eigentlich sollte es schon zu Jahresbeginn starten, doch Bund und Länder stritten über Einzelregelungen.

So plädiert Verkehrsminister Volker Wissing für ein rein digitales Ticket während einige Länder auch solche in Papierform anbieten wollten. Zudem muss die EU-Kommission dem Vorhaben noch zustimmen und das Regionalisierungs-Gesetz ergänzt werden. Die Umsetzung liegt bei den Verkehrsverbünden und Nahverkehrsunternehmen, die wiederum in der Regel den Ländern gehören. Zuvor warnten auch Gewerkschaften, dass es für eine solche Reform an Personal fehle.

dpa,reuters (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 27. Januar 2023 | 17:00 Uhr

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