Extremisten Verfassungsfeinde sollen leichter aus Staatsdienst und Bundeswehr entlassen werden

17. November 2023, 21:44 Uhr

Wegen eines volksverhetzenden Chats oder anderen verfassungsfeindlichen Äußerungen im öffentlichen Dienst können Beamte und Soldaten nun schneller entlassen werden. Der Bundestag hat am Freitag mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen Gesetze verabschiedet, welche die bisher langwierigen Disziplinarverfahren in solchen Fällen beschleunigen sollen. Nach Angaben der Bundesregierung dauern diese Verfahren im Schnitt vier Jahre.

Verfassungsfeinde und Extremisten sollen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Demnach sollen die bisher langwierigen Disziplinarverfahren in solchen Fällen beschleunigt werden. Zudem ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führen soll.

Verfassungsfeinde sollen leichter aus Staatsdienst entlassen werden

Derzeit kann bei einem Vergehen im öffentlichen Dienst das Beamtenverhältnis nur per Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht gekündigt werden. Nach Angaben der Bundesregierung dauern diese Verfahren im Schnitt vier Jahre. In dieser Zeit erhalten die Betroffenen weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge.

Die Neuregelung sieht nun vor, dass die Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen extremistische Beamte erlassen können. Diese wird dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft. Die Verfügung kann sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts umfassen. Betroffene können gegen die Verfügung Klage einreichen. Mit dem neuen Gesetz solle das Ansehen sowie das Vertrauen in die Integrität dieser Institutionen gestärkt werden, argumentierte Koalition.

Schnellere Entlassung von extremistischen Soldaten

Ein ähnliches Verfahren sieht das Gesetz bei verfassungsfeindlichen Zeit- und Berufssoldaten aus der Bundeswehr vor. Bislang konnten sie erst nach rechtskräftigem Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens aus der Truppe entlassen werden.

Künftig soll die Entlassung durch einen Verwaltungsakt möglich sein. Voraussetzung für eine solche Entlassung ist, dass die betroffenen Soldaten "in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. In der Bundeswehr hatten in den vergangenen Jahren mehrfach Fälle von Rechtsextremismus für Wirbel gesorgt.

Gewerkschaften kritisieren Neuregelung

Beamtengewerkschaften und Unionsfraktion kritisierten die Neuregelung zum öffentlichen Dienst. Sie setze die Beamten zu ungeschützt der Entscheidung des Dienstherrn aus und zeuge von Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Reform des Disziplinarrechts im öffentlichen Dienst. "Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß", erklärte sie. Wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen. "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird."

Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

dpa, AFP (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 17. November 2023 | 18:49 Uhr

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