Naturschutz NABU erfolgreich: Kiesgrube Laußnitz darf vorerst nicht mit Bauschutt verfüllt werden
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24. April 2025, 18:01 Uhr
Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verfüllen der Kiesgrube Laußnitz mit Materialien wie Ziegel, Fliesen, Keramik und Bauschutt untersagt. Wie das Gericht mitteilte, ist zu befürchten, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen könnten. Besonders das Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf nebenan könnte Schaden nehmen. Der Naturschutzbund Sachsen (NABU) war mit einem Eilantrag gegen die Erlaubnis des Oberbergamtes zur Verfüllung der Kiesgrube vorgegangen. Ein Bergbauunternehmen will die alte Kippe rekultivieren und beruft sich darauf, dass die Deponiekapazitäten im Raum Dresden gering seien.
Gericht: Umweltschutz geht vor wirtschaftliches Interesse
Das Interesse des Bergbauunternehmens ist nach Ansicht des Gerichts aber vor allem wirtschaftlicher Art und muss in dem Fall hinter den Schutz der Umwelt zurücktreten. Eine genaue Prüfung, ob die Kippe Laußnitz-Nordost nur mit Kies verfüllt werden dürfe oder auch mit tagebaufremden Materialien, müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Das Bergbauunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg will im angrenzenden Gebiet auch einen neuen Kiestagebau einrichten. Für die neue Abbaugrube in Würschnitz-West läuft das Genehmigungsverfahren beim Oberbergamt. Gegen das Vorhaben gibt es seit Jahren Proteste von Naturschützern und Anwohnern.
MDR (kbe)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 24. April 2025 | 17:30 Uhr