Bundestag Grüne wollen Finanzpaket von Union und SPD nicht zustimmen - Gespräche noch heute
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10. März 2025, 16:01 Uhr
Die Grünen wollen die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Die CDU hat nun erneut Gespräch mit der Partei angekündigt. Union und SPD wollen die Gesetzesänderungen noch im alten Bundestag beschließen – dort hätten die Parteien zusammen mit den Grünen noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
- Die Grünen wollen dem Verteidigungs- und Infrastrukturpaket von Union und SPD nicht zustimmen.
- Union und SPD wollen die dafür nötigen Gesetzesänderungen noch in Sondersitzungen des alten Bundestages beschließen.
- Die AfD-Fraktion zieht gegen die Sondersitzungen vor das Bundesverfassungsgericht.
- Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hält an den Sondersitzungen des alten Bundestags fest.
Die Grünen wollen die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Das kündigten die Partei- und Fraktionsvorsitzenden am Montag übereinstimmend in Berlin an. Lediglich zu einer separaten Entscheidung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit wären die Grünen demnach bereit.
Der Fraktionsvorstand habe beschlossen, "dass wir den Grünen-Abgeordneten empfehlen, den Grundgesetzänderungen nicht zuzustimmen", sagte Fraktionschefin Katharina Dröge. Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um Wahlgeschenke von Union und SPD zu finanzieren. Es gehe um eine nachhaltige Reform der Schuldenbremse.
CDU und SPD wollen auf Grüne zugehen
Nach der Absage der Grünen hat die CDU noch für Montag Gespräche mit der Partei angekündigt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte, er gehe davon aus, dass die Gespräche in einem "konstruktiven Klima erfolgen" werden. Linnemann sprach mit Blick auf die Anliegen der Grünen von "konstruktiven Vorschlägen" und gab sich zuversichtlich, in den Gesprächen "irgendwo zusammenkommen" zu können.
SPD-Chef Lars Klingbeil sagte, er nehme die Bedenken der Grünen "sehr ernst". Er sei zuversichtlich, dass eine gemeinsame Lösung erreicht werden könne.
Knackpunkt Zwei-Drittel-Mehrheit
Union und SPD wollen in zwei Sondersitzungen des alten Bundestages am 13. und 18. März ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschließen. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.
Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Die Pläne von Union und SPD sollen noch im alten Bundestag beschlossen werden. Zusammen mit den Grünen könnte die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden.
Im neu gewählten Bundestag, der sich erst am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne, nicht mehr auf eine solche Mehrheit. AfD und Linke könnten die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verhindern.
AfD klagt gegen Sondersitzungen
Gegen die Sondersitzungen des alten Bundestages ist aber bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag von fünf AfD-Abgeordneten eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag den Eingang eines sogenannten Organstreitverfahrens, das verknüpft ist mit dem Antrag, eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Damit wollen die AfD-Abgeordneten letztlich erreichen, dass die geplanten Sondersitzungen nicht stattfinden. Die AfD-Fraktion hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits am Freitag aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen abzusagen.
Auch die Linke behält sich weiter eine Klage gegen die geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen im alten Bundestag vor. Die Partei werde das im Laufe des Montags entscheiden, kündigte ihr Vorsitzender Jan van Aken bei den Sendern RTL und ntv an. Es sei "absolut undemokratisch", Grundgesetzänderungen für das von Union und SPD geplante Finanzpaket noch mit den bisherigen Mehrheiten zu beschließen.
Bas sagt Sondersitzungen nicht ab
Bundestagspräsidentin Bas hält an den beantragten Sondersitzungen des alten Bundestags jedoch fest. Das stellte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin klar und wies eine Forderung der AfD-Fraktion zurück. Bas erklärte, dass laut Grundgesetz ein Drittel der Abgeordneten eine Sondersitzung beantragen dürfen. Zur Anmeldung haben die Fraktionen von Union und SPD im alten Bundestag genügend Abgeordnete. Sie sei daher verpflichtet, die Sitzung einzuberufen.
dpa/AFP (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. März 2025 | 10:00 Uhr