Medienbericht Selbstbestimmungsgesetz offenbar von Sicherheitsbedenken ausgebremst
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08. Juli 2023, 12:43 Uhr
Ursprünglich wollte das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause einen Entwurf für ein Gesetz verabschieden, das es Transmenschen ermöglicht, Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen im Ausweis leichter vornehmen zu lassen. Bislang ist der Entwurf noch nicht auf die Tagesordnung des Kabinbetts gelangt. Nach einem Bericht des "Spiegel" hat das Bundesinnenministerium Sicherheitsbedenken.
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz zu Geschlechtseinträgen und Vornamen ist entgegen ursprünglicher Pläne nicht mehr vor der Sommerpause im Bundeskabinett behandelt worden. Wie der "Spiegel" berichtet, meldete das Bundesinnenministerium kurz vor der entscheidenden Kabinettssitzung Bedenken an.
Spiegel: Innenministerium warnt vor Identitätsverschleierung
Dem Bericht zufolge sorgt sich das Ministerium, dass Kriminelle einen vereinfachten Wechsel von Geschlechtseintrag und Vornamen nutzen könnten, um zum Beispiel ihre Identität zu verschleiern. Nach Ansicht des Ministeriums müsse sichergestellt werden, dass die Sicherheitsbehörden von einer Namens- und Geschlechtsänderung erführen, schreibt das Magazin.
"Wichtige Informationen etwa über Vorstrafen, bestehende Haftbefehle oder Waffenbesitz müssen für die Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch nach einem Wechsel des Geschlechts und des Vornamens in den Datenbanken erkennbar bleiben" zitiert der "Spiegel" den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow.
Gesetz will alten Namen nur in Ausnahmefällen offenlegen
Der Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus sieht hingegen vor, dass der alte Name und das alte Geschlecht nach einem Wechsel nur in Ausnahmefällen offengelegt und ausgeforscht werden dürfen.
Laut "Spiegel" war ein Treffen der drei Minister und Ministerinnen in dieser Woche ergebnislos geblieben. Im Justizministerium habe man von einer Blockade in letzter Sekunde gesprochen.
Gesetz soll Wechsel im Ausweis vereinfachen
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Laut dem Entwurf soll künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt ausreichen. Drei Monate später soll die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam werden. Bislang dürfen Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern. Das Verfahren ist langwierig, kostspielig und beinhaltet zudem oft sehr intime Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dennoch gab es immer wieder Vorbehalte gegen ein neues Gesetz.
AFP,dpa(dko)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. Juli 2023 | 18:45 Uhr