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Audio: Eine Familienrechtlerin erklärt, wann man im Streitfall einen Anwalt braucht und was das kostet. Bildrechte: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Familienrechtsreform Mehr Rechte für leibliche Väter, lesbische Paare und Jugendliche geplant

06. Oktober 2024, 14:59 Uhr

Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) macht Tempo bei der geplanten Familienrechtsreform. Geplant sind Änderungen zu Abstammung, Kindschafts- und Adoptionsrecht. Konkret geht es um mehr Rechte für leibliche Väter und lesbische Paare sowie mehr Mitsprache für Jugendliche getrennter Eltern.

Automatisches Sorgerecht für leibliche Väter

Die Pläne im Bundesjustizministerium zur Reform des Familienrechts werden konkreter. So soll der Anspruch aufs Sorgerecht für nicht mit der Mutter verheiratete Väter gestärkt werden. Nach einem Refenententwurf soll ein Mann bereits als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch mit sorgeberechtigt sein, sofern nicht ein Elternteil innerhalb eines Monats widerspricht. Dafür müssten auch keine Gründe angegeben werden.

Gemeinsame Adoption auch für Unverheiratete und zwei Mütter

Im Adoptionsrecht ist eine Liberalisierung geplant. Demnach sollen künftig auch unverheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen. Auch eine Adoption durch nur einen Erwachsenen soll sowohl für Verheiratete als auch für Unverheiratete möglich werden. 

Nicht mehr notwendig sein soll eine Adoption in Zukunft, wenn sich ein lesbisches Paar gemeinsam für ein durch Samenspende gezeugtes Kind entscheidet: "Eingeführt wird auch die Mutterschaft einer weiteren Frau neben der Geburtsmutter, sodass ein Kind zwei Mütter schon kraft Abstammungsrecht haben kann", heißt es im Entwurf.

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Abstammungsrecht wird geöffnet – nur zwei rechtliche Eltern

Zudem soll das Abstammungsrecht auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Geschlechtseintrag "divers" geöffnet werden. Außerdem betont der Referentenentwurf den Anspruch des Kindes, Auskunft über seine Abstammung zu erhalten. Zudem sollen Kinder nicht nur ein Recht auf Umgang mit den Eltern haben, sondern auch auf Umgang mit Geschwistern und Großeltern. 

Wichtig ist dem Entwurf zufolge, dass die Änderungen zwar neuen Familienmodellen Rechnung tragen sollen, aber auch einige Grundsätze bleiben. Dazu gehört: "Ein Kind hat auch künftig nur zwei rechtliche Eltern." Und: "Die Frau, die das Kind gebiert, ist auch künftig stets Mutter des Kindes, ohne dass ihre Rechtsstellung anfechtbar oder einer Vereinbarung zugänglich ist."

Mehr Mitsprache für Jugendliche ab 14 Jahren

Gestärkt werden soll zudem die Rechtsposition von Kindern. So soll ein Kind getrennter Eltern ab dem 14. Lebensjahr eine Neubewertung einer bereits getroffenen Sorgerechtsentscheidung beantragen können.

Beim Kindschaftsrecht sollen festgestellte häusliche Gewalt in einem Umgangsverfahren zwingend berücksichtigt und der Kinderschutz gestärkt werden.

Kindesunterhalt soll nach Übernachtungen berechnet werden

Zu den geplanten Änderungen beim Kindesunterhalt sind schon seit einiger Zeit Details bekannt. Demnach soll der mitbetreuende Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart ist, künftig weniger Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29 Prozent der Betreuung übernimmt. Maßstab sollen dabei Übernachtungen sein. Mit den finanziellen Erleichterungen sollen mitbetreuende Väter oder Mütter ermutigt werden, sich stärker an Pflege und Erziehung des Kindes zu beteiligen. 

Buschmann wollte seine drei Entwürfe für die Reform zu Kindschaftsrecht, Unterhalt und Abstammungsrecht eigentlich schon in diesem Herbst ins Kabinett bringen. Doch innerhalb der Ampel gibt es noch Abstimmungsbedarf. Nun hat das Bundesjustizministerium Vertreter der Landesjustizverwaltungen für den 25. Oktober zu Gesprächen eingeladen, um die Gesetzentwürfe abzustimmen.

KNA, MDR AKTUELL(ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. Oktober 2024 | 10:30 Uhr

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