Heimliche Überwachung Polizeibefugnisse in Mecklenburg-Vorpommern teils verfassungswidrig
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01. Februar 2023, 11:23 Uhr
Das Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe beanstandeten unter anderem Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einige Befugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Den Karlsruher Richtern zufolge sind die Vorschriften des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2020 zur heimlichen Überwachung nicht vollständig verhältnismäßig. Dabei geht es um Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen. Auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren beanstandete das Gericht Regelungen.
Gesetzesreform von Anfang an umstritten
Fünf Menschen – eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin und zwei Fußballfans – hatten sich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss nun bis Ende des Jahres überarbeitet werden.
Die Reform des Gesetzes im Jahr 2020 war von Anfang an umstritten. Datenschützer befürchteten Grundrechtsverstöße. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte die Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern kritisiert und dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen.
dpa, AFP (fef)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. Februar 2023 | 07:15 Uhr