Nierentransplantation
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Bundestag Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspenden

24. Juni 2024, 18:34 Uhr

Mehr als 8.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf eine Organspende. Um die Wartelisten möglichst zu verkürzen, setzt eine neue, fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag auf die Widerspruchsregelung. Die stößt aber auch auf Kritik.

Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen neuen Anlauf gestartet. Die Parlamentarier stellten am Montag eine neue Initiative zur Reform der Spendenregeln vor. Kern ist die Einführung einer Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass jeder als Organspender gilt, solange er oder sie nicht aktiv widerspricht.

"Wir sind schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit den Zahlen, die uns vorliegen", sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar. Seit Jahren stagnierten Organspenden auf einem wirklich niedrigen Niveau. "Täglich sterben uns drei Menschen auf der Warteliste." Neben Dittmar unterstützen die Initiative auch Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) aus Halle. Die Gruppe strebt eine Entscheidung noch in dieser Wahlperiode an, möglichst bis zum Frühjahr 2025. Jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch soll demnach potenzieller Organspender sein, wenn er dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.

Bundesgesundheitsminister begrüßt neuen Anlauf für Widerspruchslösung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte den erneuten Anlauf für eine Widerspruchslösung. "Ohne dass wir allen zumuten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, werden die Organspendezahlen nicht signifikant steigen", erklärte der SPD-Politiker, der den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag mit unterzeichnet hatte.

Zuletzt hatte bereits Nordrhein-Westfalen mit mehreren weiteren Ländern einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Zur Begründung verwies das Land auf eine Studie, wonach mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen – ohne dass sich das bisher an den Spendenzahlen bemerkbar macht. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl Josef Laumann sagte am Montag im ZDF-Morgenmagazin, die vorgeschlagene Einführung einer Widerspruchslösung zwinge dazu, sich zu Lebzeiten mit der Frage auseinanderzusetzen. Das sei für einen erwachsenen Menschen zumutbar.

Patientenschützer kritisiert Widerspruchslösung

Die Widerspruchsregelung stößt aber auch auf Kritik. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der "Augsburger Allgmeinen": "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu." Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung. In den Vorzeigeländern Europas mit deutlich mehr Organspenden hätten erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu steigenden Zahlen geführt.

Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr bezeichnete die Widerspruchslösung als massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. Stattdessen solle die Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestaltet werden, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Weiterhin lange Wartelisten für Organspenden

In Deutschland gibt es weiterhin einen Mangel an Organspenden. Mehr als 8.000 Menschen stehen deswegen auf Wartelisten. Derzeit sind Organentnahmen nach dem Tod nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Wenn Menschen ihren Willen dazu nicht festgehalten haben, werden Angehörige gefragt.

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert. Damals beschlossen wurde aber ein Gesetz, das mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendebereitschaft vorsieht. Ein zentrales Online-Register als Kern-Element des Gesetzes startete mit zwei Jahren Verspätung im März 2024. Seitdem wurden nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte rund 130.000 Erklärungen ins Register eingetragen.

dpa, epd (rnm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. Juni 2024 | 12:00 Uhr

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