Mann 2014 in Unterkunft für Asylbewerber in Essen
Monatliche Leitungen für Asylbewerber werden gekürzt. Bildrechte: IMAGO / Ralph Lueger

Bundessozialministerium Monatliche Leistungen für Asylbewerber werden 2025 gekürzt

30. Oktober 2024, 10:29 Uhr

Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel. Bei Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängern ändert sich nichts.

Geflüchtete im Asylverfahren werden ab dem 1. Januar 2025 mit weniger Geld auskommen müssen. Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.

Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat – bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Die Sätze für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, liegen gesplittet niedriger.

Im Jahr zuvor waren die Sätze deutlich erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch teils durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen. Die Leistung deckt die Grundversorgung wie Essen, Kleidung, Unterkunft und Gesundheitsleistungen bei akutem Bedarf ab.

Regelbedarfe werden jedes Jahr angepasst

Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben – dort greift aber eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleichbleiben. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind.

dpa (das)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. Oktober 2024 | 10:00 Uhr

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