Erzgebirgskreis 80 Cent pro Stunde: Stollberg beginnt mit gemeinnütziger Arbeit für Asylbewerber

30. September 2024, 17:02 Uhr

In Stollberg werden seit diesem Montag Asylbewerber zu sogenannten 80-Cent-Jobs herangezogen. Das hatte der Stadtrat beschlossen. Bei Nichtteilnahme drohen Leistungskürzungen. Kritik daran übt der Flüchtlingsrat.

In Stollberg haben an diesem Montag die ersten Asylbewerber einen sogenannten 80-Cent-Job aufgenommen. Der Stadtverwaltung zufolge pflegen sie unter anderem Grünanlagen wie den Bürgergarten und modernisieren Spielplätze. Der Stadtrat hatte das vom Erzgebirgskreis finanzierte Projekt beschlossen. "Wer hierher kommt und Leistungen in Anspruch nimmt, für den ist es doch selbstverständlich, dass er dafür etwas tut", sagte Stollbergs Oberbürgermeister Marcel Schmidt (Freie Wähler) MDR SACHSEN.

Mann in Warnweste mäht Rasen
In Mitteldeutschland haben Landkreise wie der Saale-Orla-Kreis und der Erzgebirgskreis Migranten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Andreas Dreißel

Flüchtlingsrat gegen "Stimmungsmache"

Der Sächsische Flüchtlingsrat (SFREV) hat indes Kritik an dem Projekt geübt und hält die Herangehensweise für falsch. "Das basiert auf Stimmungsmache, dass Flüchtlinge zu faul und nicht arbeitswillig seien", so SFREV-Sprecher Osman Oğuz. Arbeit werde als Bestrafung eingesetzt. Das bediene rechten Populismus. Vielmehr müssten bürokratische Hürden bei der Arbeitsmarktintegration abgebaut werden, wie die benötigte Arbeitserlaubnis von überlasteten Ausländerbehörden.

Warum dürfen Landkreise Geflüchtete zur Arbeit verpflichten? Verpflichtende Tätigkeiten für Asylsuchende sind im sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz geregelt. Damit besteht für die Landkreise die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Grundsatz ist dabei, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen muss. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt dabei die Bezahlung. Geflüchtete sollen für 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat. Laut Gesetz werden Aufwendungen für Unterkunft und Essen weiter gezahlt. AsylbLG/RüfüVG

Verweigerern droht Leistungskürzung

Der Landkreis hat angekündigt, Migranten, die nicht zur gemeinnützigen Arbeit kommen, die Leistungen zu kürzen. In Stollberg waren am Montag weniger als die Hälfte der Angesprochenen erschienen. Derzeit erhalten alleinstehende Asylbewerber im Monat 460 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Schmidt zufolge gibt es genügend Arbeit, die in den Kommunen liegen bleibt, weil das Geld dafür nicht da sei. "Wir sind das einzige Land, das derzeit paradiesische Formen vorgauckelt, die wir allerdings auch nicht mehr finanzieren können. Das merken wir an allen Ecken und Enden.", sagte der Stollberger Oberbürgermeister.

MDR (wim/jhi/döl)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 30. September 2024 | 11:30 Uhr

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