Ein Jahr nach Fristende Noch 200.000 Grundsteuererklärungen fehlen in Mitteldeutschland
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27. Januar 2024, 14:36 Uhr
Die Berechnungen für die Grundsteuer erfolgt momentan noch auf Grundlage veralteter Daten. Daher sollen Grundstückseigentümer die aktuellen Daten an die Finanzämter melden. Die Frist, die bereits verlängert wurde, ist abgelaufen. Dennoch fehlen noch mehr als eine Million Datensätze, darunter auch viele in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Mehr als eine Million Grundsteuererklärungen fehlen noch in Deutschland.
- Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung ist bereits abgelaufen.
- Die Grundsteuer kann über das Elster-Portal eingereicht werden.
Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei den Finanzressorts der Länder. In Mitteldeutschland fehlen demnach rund 200.000 Grundsteuererklärungen – in Thüringen sind es etwa 100.000, in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren es jeweils rund 50.000.
Bis Mitte Januar fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise jeweils noch rund 250.000 Erklärungen und in Brandenburg etwa 150.000. In Bayern wurden zum Jahreswechsel rund 6,2 von 6,5 Millionen notwendigen Erklärungen abgegeben. Aus Nordrhein-Westfalen hieß es, dass etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Mehr als fünf Prozent wurden zudem bislang geschätzt, wie die Oberfinanzdirektion mitteilte. Somit würden für fast alle Grundstücke im bevölkerungsreichsten Bundesland Daten vorliegen.
Frist bereits verlängert worden
Mehrere Finanzressorts wiesen darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert – in Bayern bis zum Frühjahr vergangenen Jahres.
Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. In Westdeutschland waren das Daten aus dem Jahr 1964, im Osten aus dem Jahr 1935.
Umfrangreiche Neuberechnung
Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Grundstückseigentümer sind dazu aufgerufen, aktuelle Angaben zu machen. Das ist etwa über das Meldeportal Elster möglich, mit dem auch die Einkommenssteuererklärung erfolgen kann. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.
Bundesweit wurden bislang Millionen neue Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern an die Eigentümer und Kommunen verschickt. Ob die Grundsteuer steigt, ist darin aber noch nicht festgehalten, wie etwa das niedersächsische Finanzministerium mitteilte. Dies geschehe, wenn die Städte und Gemeinden die sogenannten Hebesätze festgelegt haben, mit denen die Steuer berechnet wird.
dpa (kar)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. Januar 2024 | 08:00 Uhr