Neuberechnung der Grundsteuer Eigentümer wollen gegen Grundsteuergesetz klagen
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12. Januar 2023, 11:35 Uhr
Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben, damit die Steuer neu berechnet werden kann. Doch Eigentümerverbände kritisieren die Grundsteuergesetze und haben sogar angekündigt, eine Musterklage einzureichen.
- Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Eigentümern, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen, wenn gravierende Fehler im Bescheid festzustellen sind.
- Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler planen eine Musterklage, weil das Grundsteuergesetz verfassungswidrig sei.
- Laut Haus & Grund sind außerdem die Bodenrichtwerte nicht justiziabel.
Ab 2025 soll sie gelten, die neue Grundsteuer. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen dafür neu bewertet werden. Eine Mammutaufgabe für die Finanzämter, aber auch für die Eigentümer. Wie hoch letztlich die neu berechnete Grundsteuer ausfällt, das erfahren die Betroffenen in mehreren Schritten, erklärt Dirk Mohr vom Bund der Steuerzahler Sachsen: "Es werden drei Bescheide erlassen. Zwei Bescheide erlässt das Finanzamt und der dritte Bescheid wird von der Gemeinde, der Kommune erlassen. Der erste Bescheid ist der Grundsteuerwert, der wird rückwirkend auf den 1. Februar 2022 ermittelt. Auf diesen Bescheid aufbauend wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Das ist der zweite Bescheid."
Diese Grundsteuermess-Bescheide werden automatisch an die Kommunen weitergeleitet, wo sich das Grundstück befindet. Die Kommunen wiederum erlassen dann die Grundsteuerbescheide, die ab 2025 gelten.
Einspruch bei extremen Abweichungen der Werte empfohlen
Wer prüfen will, ob die Bescheide korrekt sind, der sollte Einspruch einlegen, sagt Wolfgang Oehring vom Bund der Steuerzahler in Thüringen: "Unsere Empfehlung ist, sich bei den Einsprüchen auf die Höhe und die Festlegung der Bodenrichtwerte zu beziehen. Sie müssen das nicht im Detail begründen. Wir haben auch die Finanzverwaltungen aufgefordert, dass diese Grundsteuerbescheide nur vorläufig erlassen werden."
Genauso wie der Bund der Steuerzahler kritisiert der Eigentümerverband Haus & Grund die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Dazu Verbandspräsident Kai Warnecke: "Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Buch mit sieben Siegeln und das Wichtigste ist jetzt, die Dinge zu überprüfen, die man selber auch kontrollieren kann. Das heißt, sind die Flächen richtig im Bescheid aufgenommen und angegeben. Ist der Bodenrichtwert entsprechend dem angegeben, wie er auch festgestellt worden ist vom Steuerpflichtigen." Das Wichtigste sei zu prüfen, ob der Wert des Gebäudes ungefähr dem alten Wert entspreche oder ob es extreme Abweichungen gebe.
Musterklage gegen Grundsteuergesetz
Die Rechtmäßigkeit des neuen Gesetzes zur Grundsteuer zu überprüfen, das wäre für Eigentümer allein kaum zu stemmen, sagt Warnecke. Deshalb plant der Verband gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht: "Die verschiedenen Grundsteuergesetze, insbesondere aber das Grundsteuergesetz des Bundes, das in den meisten Bundesländern gilt, ist aus unserer Sicht verfassungswidrig, weil es einige Elemente beinhaltet, die nicht sachgerecht sind. Dazu gehört zum Beispiel eine Bevorteilung von Mietern, die in Genossenschaften wohnen, die völlig unbegründet ist", erklärt Warnecke.
Auch die Festlegung der Bodenrichtwerte kritisiert Verbandspräsident Warnecke. Die Werte seien nicht überprüfbar: "Die Bodenrichtwerte sind nicht justiziabel. Da sitzt ein Gutachterausschuss, legt die Werte einfach fest und die bestimmen dann die Steuerhöhe. Das ist in einer Bananenrepublik möglich, aber nicht in einem Rechtsstaat", sagt Warnecke.
Grundsätzlich kann sich jeder Eigentümer selbst juristisch gegen den neuen Grundsteuerbescheid wehren. Das aber macht nach Ansicht vom Verband Haus & Grund nur Sinn, wenn gravierende Fehler im Bescheid festgestellt werden.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Januar 2023 | 06:00 Uhr