Ukrainische Flüchtlinge lernen 2022 in einem Kurs die deutsche Sprache. 4 min
Audio: Ukrainische Flüchtlinge im Sprachkurs – Angebote für ukrainische Flüchtlinge werden durch die neue Migrationsreform nicht gefördert. Bildrechte: IMAGO / Funke Foto Services

Migrationsreform Was das Geld vom Bund für Flüchtlinge den Kommunen bringt

08. Juli 2024, 12:02 Uhr

Die Kommunen werden bei der Unterbringung, Beratung und Betreuung von Asylsuchenden künftig finanziell vom Bund unterstützt. Die Länder leiten die Gelder vom Bund an die Kommunen weiter. Doch für ukrainische Geflüchtete gibt es kein Geld. Und auch das Problem des fehlenden Wohnraums für Flüchtlinge kann nicht sofort gelöst werden.

Eigentlich hat das Parlament nur formell umgesetzt, was längst beschlossen war: Für die Versorgung der Asylsuchenden gibt der Bund den Ländern seit Januar eine Pro-Kopf-Pauschale von jährlich 7.500 Euro dazu. Dafür musste der Bund das sogenannte Finanzausgleichsgesetz ändern. Heißt: Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer neu verteilen.

1,75 Milliarden an Länder für Flüchtlinge

Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagt dazu: "Bei den Kosten mit Flüchtlingsbezug geben wir eine weitere halbe Milliarde Umsatzsteueranteil vom Bund an die Länder." Das seien insgesamt für dieses Jahr 1,75 Milliarden Euro.

Ariane Berger ist Geschäftsführerin des Landkreistages Sachsen-Anhalt. Mit dem extra Geld habe man bereits kalkuliert, sagt sie. Denn es ist Teil der Migrationsreformen, die Bund und Länder im November beschlossen hatten. "Da findet ein Vollkostenausgleich bei den Kommunen statt. Also die Länder zahlen die Kosten der Unterbringung, Beratung und Betreuung der Asylsuchenden." Die 1,75 Milliarden Euro hätten daher für die Länder insoweit den Effekt, dass diese haushälterischen Spielraum bekämen.

Kommunen werden bei Kosten für ukrainische Flüchtlinge nicht unterstützt

Spielraum, um zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse oder die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten zu bezahlen. Ukrainische Flüchtlinge haben in Deutschland einen anderen rechtlichen Status als Asylbewerber und bekommen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Dass der Bund für die Wohnkosten dieser große Gruppe Geflüchteter kein extra Geld bereitstellt, findet Ariane Berger bedauerlich. "Hier hatte sich der Bund ursprünglich einmal beteiligt, an diesen Kosten der Unterkunft, das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Die Kommunen sind hier nicht ausreichend finanziert. Das ist ein großer Kostenblock." Das sei ein politisches Ringen und da mahne man als kommunale Ebene stetig mehr finanzielle Unterstützung an.

Die Bundesmittel für die Asylsuchenden bekommen die Kommunen per vierteljährlichem Abschlag vom Land. Das funktioniere in Sachsen-Anhalt sehr zuverlässig, meint Ariane Berger. Am Ende werde spitz abgerechnet, wie viele Menschen tatsächlich untergebracht werden mussten.

Fehlender Wohnraum bleibt ein Problem

Auch in Thüringen werde das Geld verlässlich weitergereicht, sagt Martin Rosenstengel, Sozialdezernent im Wartburgkreis. Das grundsätzliche Problem sei damit aber nicht gelöst: Man müsse schauen, dass tatsächlich Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden könne.

Dabei helfe das Geld vom Bund Rosenstengel zufolge am Ende nicht. "Denn die Geflüchteten sitzen bei uns in den Gemeinschaftsunterkünften und wir finden einfach keinen Wohnraum in genossenschaftlichen Wohnungen oder privaten Wohnungen, wo die Flüchtlinge hinziehen können und dann mit ihrem Aufenthaltstitel langfristig bleiben können." Das sei aus seiner Sicht die größere Baustelle, die mit dem Geld aber nicht gekittet werde.

So ähnlich sieht es der Gemeinde- und Städtebund Thüringen: Die halbe Milliarde Euro werde die Unterbringung der Flüchtlinge kaum erleichtern.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 08. Juli 2024 | 06:17 Uhr

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