Haushaltsbeschlüsse Bundestag beschließt höheren CO2-Preis

15. Dezember 2023, 14:29 Uhr

Der Bundestag hat den CO2-Preis angehoben, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Damit steigt ab Januar 2024 unter anderem der Preis für einen Liter Benzin nunmehr um 4,3 Cent. Die Abgeordneten gaben zudem grünes Licht für den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr.

Der Bundestag hat die Erhöhung des CO2-Preises ab dem kommenden Jahr beschlossen. Er stimmte am Freitag in Berlin dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 zu.

Der CO2-Preis, der Öl, Gas und Sprit verteuert, soll demnach von ursprünglich geplanten 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem Gas auf 45 Euro steigen. Damit wird das Heizen und Autofahren noch teurer, als ohnehin schon durch den jährlichen Anstieg der CO2-Abgabe. Nach Berechnungen des ADAC wird ein Liter Benzin um nochmals 1,4 Cent verteuert, Diesel um 1,6 Cent. Insgesamt erhöhe sich der Literpreis damit ab Jahresbeginn um rund 4,3 Cent, bei Diesel seien es 4,7 Cent, erklärte der Automobil-Club.

Das Parlament hat außerdem den Nachtragshaushalt der Ampelkoalition für das laufende Jahr beschlossen. Die Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für die Budgetänderung, die durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde.

Einsparungen beim Elterngeld

Des Weiteren hat der Bundestag auch eine neue Grenze beim Elterngeld beschlossen. Von April 2024 an sollen Eltern nur noch bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 200.000 Euro im Jahr Elterngeld bekommen. Bisher liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro. Im April 2025 soll sie auf 175.000 Euro Jahreseinkommen sinken. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte zunächst vorgeschlagen, die Einkommensgrenze ab 2024 auf 150.000 Euro Jahreseinkommen zu halbieren.

Eltern sollen zudem nur noch einen gemeinsamen Partnermonat Elternzeit nehmen können anstatt wie bisher zwei Monate.

Schuldenbremse erneut ausgesetzt

Um den Nachtragshaushalt beschließen zu können, hatte der Bundestag zuvor die Schuldenbremse für das laufende Jahr erneut ausgesetzt. Die Bundesregierung begründete das mit einer im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehenen außergewöhnlichen Notlage als Folge des Ukraine-Krieges.

Reuters, AFP, dpa (amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. Dezember 2023 | 09:00 Uhr

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