Lohnzettel, 10-Euro-Schein, Münzen
Die Dezember könnte die Lohnabrechnung höher ausfallen. Der Bundestag hat einen höheren Grundfreibeitrag und höhere Kinderfreibeträge bei der Einkommenssteuer beschlossen, die dann wirksam werden sollen. Bildrechte: picture alliance/Zoonar/stockfotos-mg

Jahressteuergesetz Steuerzahler werden rückwirkend entlastet

18. Oktober 2024, 19:19 Uhr

Im Dezember könnte es für Arbeitnehmer einen zusätzlichen Geldsegen geben. Der Bundestag hat Entlastungen bei der Einkommensteuer und höhere Kinderfreibeträge rückwirkend für das ganze Jahr beschlossen. Sie sollen sich kurz vor Weihnachten bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung bemerkbar machen. Außerdem beschloss das Parlament Steuerentlastungen für Vermieter, die vergünstigten Wohnraum anbieten.

Der Bundestag hat weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer beschlossen. Zum einen wird der sogenannte Grundfreibetrag angehoben. Der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, wird rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben.

Zum anderen steigt der steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 228 auf 6.612 Euro. Dieser Betrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend weiter.

Die Steuerentlastung soll dem Gesetz zufolge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto müsste dann entsprechend höher ausfallen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Freibeträge werden regelmäßig erhöht Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land.

Für das laufende Jahr waren die Freibeträge bereits angehoben worden. Nun wird noch einmal nachgesteuert. Finanzminister Christian Lindner hatte das unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark erhöht worden sei.

Steuervorteile für soziale Vermieter beschlossen

Der Bundestag beschloss zudem Steuererleichterungen für gemeinnützige Vermieter. Unternehmen, Vereine oder Stiftungen sollen künftig weniger Steuern zahlen, wenn sie vergünstigten Wohnraum anbieten. Bedingung ist, dass die Mieter nicht mehr als das fünffache der Sozialhilfe verdienen. Bei Alleinstehenden ist es das sechsfache. Auch hier muss der Bundesrat muss noch zustimmen.

Bauministerium hofft auf günstige Werkswohnungen

Die sogenannte Wohngemeinnützigkeit gab es bereits bis 1990, dann war sie abgeschafft worden. Von der Wiedereinführung erhofft sich Bundesbauministerin Klara Geywitz, dass mehr Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung entsteht.

Konkret zielt die Regelung auf Unternehmen ab, denen der Wohnungsmangel insbesondere in großen Städten die Suche nach Personal erschwert. Das Bauministerium geht von rund 100 Unternehmen aus, die vergünstigten Wohnraum etwa in Form von Werkswohnungen zur Verfügung stellen und so von der Steuerbefreiung profitieren können.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. Oktober 2024 | 17:30 Uhr

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