Ein Mann hält eine Bezahlkarte in der Hand.
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Trotz Rechtsstreit Firma aus Pulsnitz bekommt Zuschlag für Bezahlkarte für Asylbewerber

26. September 2024, 14:10 Uhr

Der Dienstleister "Secupay" aus Sachsen soll in 14 Bundesländern das System für die Bezahlkarte für Asylbewerber bereitstellen. Die Länder haben dem Unternehmen aus Pulsnitz, das etwa bereits die Bezahlkarte in Hamburg bereitstellt, den Zuschlag erteilt. Die Vergabe des Auftrags hatte sich verzögert, weil ein unterlegener Bieter Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht hatte.

Nach monatelanger Verzögerung soll nun eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber in 14 Bundesländern kommen, darunter auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder haben dem Dienstleister "Secupay" aus Pulsnitz in Sachsen, der bereits die Bezahlkarte in Hamburg bereitstellt, den Zuschlag erteilt. Das Unternehmen verfüge über mehrjährige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und habe sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb durchsetzen könnten, teilte das für die Vergabe zuständige Unternehmen Dataport mit.

Wie funktioniert die Bezahlkarte? Die Bezahlkarte bietet unterschiedliche Funktionen, die wahlweise genutzt oder nicht genutzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Barauszahlungen oder Überweisungsmöglichkeiten. Wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Asylsuchenden zuständig ist.

Bezahlkarte soll Migrationsanreize senken

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im November vergangenen Jahres darauf geeinigt, dass Asylbewerber künftig statt Bargeld eine Bezahlkarte bekommen. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.

14 Bundesländer hatten sich für die Einführung der Karte auf ein gemeinsames Vergabeverfahren verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Wege gehen.

Sozialverbände kritisieren Bezahlkarte

Sozialverbände hatten in den vergangenen Monaten immer wieder das Konzept der Bezahlkarte kritisiert. Asylbewerber würden dadurch bevormundet und teilweise diskriminiert. Migrationsforscher sehen zudem keinen Beleg dafür, dass Flüchtlinge von Bargeldleistungen nach Deutschland gelockt würden.

Verzögerung der Vergabe aufgrund von Rechtsstreit

Anders als geplant konnten die Länder den Zuschlag für einen Dienstleister nicht bereits im Juli erteilen, da ein unterlegener Bieter Rechtsmittel eingelegt hatte – zunächst bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg, dann beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das entschied nun, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht verlängert wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung laut Dataport mit den geringen Erfolgsaussichten. Es überwiege das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens sowie das Interesse der Länder, zeitnah eine Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandards im Asylbereich einzuführen.

Dennoch soll es am 18. Oktober eine mündliche Verhandlung geben. Danach wird das Gericht in der Hauptsache entscheiden.

dpa, KNA (smk)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. September 2024 | 12:30 Uhr

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