Die ehemalige Bewohnerin Aliyah Bulut sitzt in einem Schlafzimmer des Frauenhauses Oberhausen (Nordrhein-Westfalen).
Wer sich die Nutzungsgebühren im Frauenhaus nicht leisten kann, muss entweder woanders unterkommen oder geht zurück zum gewalttätigen Partner. Bildrechte: picture alliance / dpa | Ina Fassbender

Schutz vor Gewalt 900 Euro fürs Frauenhaus – "Viele gehen in die Gewaltbeziehung zurück"

27. November 2023, 09:34 Uhr

Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention dem Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt verpflichtet. Doch seit Jahren klagen die Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen über zu wenige Plätze, mangelnde personelle Ausstattung und die schwierige Finanzierung. Ein Aspekt ist dabei öffentlich kaum bekannt: Für den Aufenthalt in einem Frauenhaus wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die viele Betroffene selbst zahlen müssen. So sieht die Situation in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus.

Es geschieht jeden Tag in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf die gleiche Weise: Eine Frau, die in ihrer Beziehung oder in ihrem häuslichen Umfeld körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt, bittet in einem Frauenhaus um Schutz. Nach dem Anruf oder der E-Mail klärt die Sozialarbeiterin in der Schutzeinrichtung, ob eine Aufnahme infrage kommt und wo ein Platz frei ist. Dann wird ein Treffpunkt vereinbart, das GPS ausgeschaltet, damit das Handy nicht getrackt werden kann, und die Frau ins Frauenhaus begleitet. Oder sie wird von der Polizei aus einer akuten Bedrohungssituation, zum Beispiel aus ihrer Wohnung, dorthin gebracht.

In dieser für die Frauen psychisch krassen Ausnahmesituation müssen die Mitarbeiterinnen sie darüber informieren, dass sie, um Schutz zu finden, nun aber Geld zahlen müssen. Für sich, für jedes Kind, das sie mitbringen, für jeden Tag. Das sei für viele Frauen eine enorme Hürde, sagen übereinstimmend alle Frauenhausmitarbeiterinnen, mit denen MDR AKTUELL dazu gesprochen hat. Viele würden dann gar nicht erst ins Frauenhaus gehen oder nach kurzer Zeit zum gewalttätigen Partner zurückkehren.

Sachsen: "Müssen teilweise vier Frauen pro Tag abweisen"

Aber wie kann es sein, dass schutzsuchende Frauen für ihren Aufenthalt im Frauenhaus überhaupt zahlen und sich unter Umständen dafür verschulden müssen? Das liegt im komplizierten Finanzierungssystem der Frauenhäuser in Deutschland begründet. Es gibt kein Bundesgesetz, die Förderung liegt beim jeweiligen Land bzw. den Kommunen und Gemeinden. Dazu kommt die sogenannte Gegenfinanzierung, die der jeweilige Träger des Frauenhauses erbringen muss, wenn er das Geld vom Land will, gefolgt von privaten Spenden und eben dem Eigenanteil, der "Nutzungsgebühr", die die schutzsuchenden Frauen tragen müssen.

Ein Beispiel von einer von MDR AKTUELL interviewten Frauenhausmitarbeiterin, die anonym bleiben möchte: Gerade plant sie den Haushalt für 2024. Davon trägt das Land 63 Prozent, von Kommunen und Verwaltungsgemeinden kommen 17 Prozent, durch Rücklagen des Trägervereins werden 10 Prozent abgedeckt. Und für die restlichen 10 Prozent müssen die Betroffenen aufkommen. Nicht, weil der Verein das gern so möchte, sagt die Mitarbeiterin, sondern weil sonst die Gegenfinanzierung der Landesförderung nicht zu stemmen sei.

Ida* von der Zentralen Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Leipzig erklärt dazu im Interview mit MDR AKTUELL, vielen sei gar nicht bewusst, dass die Unterstützung der Frauenhäuser eine freiwillige Ausgabe der Länder ist. Und das bedeute immer zu wenig Personal und zu wenige Plätze für schutzsuchende Frauen: "Wir sind in Leipzig meist voll belegt, pro Tag müssen wir teils bis zu vier Frauen abweisen. Auch die Beratungsstelle KIS, die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking, hat ein extrem krasses Überlastungsproblem und schon montags keine Kapazitäten mehr, um neue Fälle für den Rest der Woche aufzunehmen."

Pro Tag müssen wir teils bis zu vier Frauen abweisen.

Mitarbeiterin Zentrale Sofortaufnahme Leipzig

Das habe auch konkrete gesundheitliche, emotionale und geistige Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen, sagt Ida. Die Zentrale Sofortaufnahme, die die Frauen dann auf die vier Frauenschutzeinrichtungen in Leipzig verteilt, gibt es seit zweieinhalb Jahren. Von den acht Kolleginnen, die seitdem gekündigt haben, hätten sechs wegen Überlastung aufgehört. "Wir wissen, worauf wir uns einlassen", erklärt Ida, "aber man sitzt alleine in den Schichten, entscheidet, ob man Frauen aufnimmt, und trifft teils lebensverändernde Entscheidungen. Und obwohl wir professionell ausgebildet sind, ist das irgendwann nur noch zermürbend."

Und falls es freie Plätze gibt, sei für viele Frauen eben auch abschreckend, dass sie für ihren Aufenthalt zahlen müssen. Ida zufolge ist der Aufenthalt in der Zentralen Sofortaufnahme kostenlos, wird eine Frau dann aber an ein anderes Frauenhaus vermittelt, so kostet das in Leipzig pro Tag und Person zehn Euro. "Das sind für eine Frau mit zwei Kindern im Monat schnell mal um die 900 Euro – und das oft zusätzlich zur Miete", erklärt Ida. Bekommt eine Person Bürgergeld oder Leistungen vom Sozialamt, so wird der Aufenthalt übernommen. Verdient sie aber eigenes Geld, muss sie selbst zahlen. Das sei "schwierig und unfair", sagt Ida, vor allem für berufstätige Frauen, die Mindestlohn bekommen.

Sachsen-Anhalt: "Finanzierung steht immer wieder auf der Kippe"

Die Nutzungsgebühr für die betroffenen Frauen sehen auch Idas Kolleginnen aus Sachsen-Anhalt als großes Problem. Eine Mitarbeiterin eines Frauenhauses in einem Ballungsgebiet* sagte MDR AKTUELL, das sei vor allem bei Auszubildenden und Studentinnen schwierig. Sie hätten Angst, Schulden zu machen und würden dann eher nicht ins Frauenhaus gehen.

Trotzdem sei die grundlegende Situation in Sachsen-Anhalt besser, erklärt die Mitarbeiterin. Frauen, die die Zugangsbedingungen erfüllten, würden eigentlich immer aufgenommen: "Es ist abhängig vom Ort, in den größeren Städten wie Halle, Magdeburg oder Merseburg gibt es zum Beispiel eine hohe Nachfrage, aber trotzdem, einen Platz innerhalb von Sachsen-Anhalt bekommt sie meistens."

Das sei auch zum Teil durch die starke Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) bedingt, zu der sich die Frauenhäuser zusammengeschlossen haben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern seien in Sachsen-Anhalt in der LAG kommunale Frauenhäuser, autonome Einrichtungen und zum Beispiel von der Wohlfahrt getragene Frauenhäuser gemeinsam organisiert: "Sachsen-Anhalt ist deshalb eine Ausnahme, wir sind nicht so zersplittert", erklärt die Mitarbeiterin des Frauenhauses. "Wir werden laut und bringen uns immer wieder in Erinnerung."

Einordnung der Nutzungsgebühr in Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt

Das Frauenhaus in Halle kann deshalb so eine niedrige Gebühr verlangen, weil dort die Stadt der Träger und damit die Gegenfinanzierung der Landesförderung gesichert ist. Ballenstedt ist ein Ausreißer nach oben, weil dort im Gegensatz zu den anderen eine sogenannte Tagessatzfinanzierung gilt, bei der alle Kosten auf die betroffene Person pro Tag umgelegt wird – im Gegensatz zu einer allgemeinen Nutzungsgebühr.

Im Zuge einer Kleinen Anfrage der Linken, auf deren Daten sich die obige Grafik bezieht, haben die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt unterschiedliche und teils nicht vergleichbare Zahlen geliefert. So gab es in Wolmirstedt keine Aufsplittung zwischen Frau und Kind, sondern folgende Angaben zu den Kosten pro Tag: "1 Person 29,73 Euro, 2 Personen 31,78 Euro, 3 Personen 34,93 Euro". Stendal unterscheidet zwischen Frauen, die Leistungen unter anderem vom Jobcenter beziehen und denjenigen, die selbst zahlen müssen: "Selbstzahlende haben 6 Euro bzw. 2 Euro Frau/Kind zu zahlen." In der Grafik fehlt Zeitz, da das Haus als Kosten für den Aufenthalt nur monatliche, offenbar nach Betriebskosten aufgesplittete Summen angegeben hat: "1 Person 236,50 Euro + 170,68 Euro".

Das Grundproblem bleibt aber: Das Land gibt nur eine gewisse Fördersumme, und jeder Träger eines Frauenhauses, oft ein kleiner Verein, muss die Gegenfinanzierung aufbringen. Die Unterstützung dafür sei etwas, das immer wieder mit Kommune oder Landkreis neu ausgehandelt werden muss, erklärt die Mitarbeiterin: "Die Finanzierung steht immer wieder auf der Kippe. Es ist eben eine freiwillige Ausgabe, bei der mit als erstes der Rotstift angesetzt wird, weil ja zuerst die Pflichtausgaben gestemmt werden müssen. Insofern ist Frauenhausarbeit immer politische Arbeit."

Seit 2016 sei aber schon viel passiert, erklärt eine Mitarbeiterin eines Frauenhauses im ländlichen Raum*. Damals habe das Land beschlossen, das Hilfenetz besser auszugestalten. Die Frage sei aber, ob man die aktuellen Nutzungsgebühren überhaupt so halten könne, denn Wasser und Energie würden immer teurer. Es gehe zwar vieles in die richtige Richtung, trotzdem sagen beide Sozialarbeiterinnen übereinstimmend: Es wäre besser, wenn Bund und Land den Platz im Frauenhaus ohne Entgelt zur Verfügung stellen würden.

Frauenhausarbeit ist immer politische Arbeit.

Mitarbeiterin Frauenhaus Sachsen-Anhalt

Dem schließt sich auch die Landtagsabgeordnete Eva von Angern (Die Linke) an. Sie hat vor Kurzem eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der sie Einblick in die Nutzungsgebühren fordert, die die schutzsuchenden Personen in den Einrichtungen in Sachsen-Anhalt zahlen müssen. MDR AKTUELL sagte sie zu der Tatsache, dass es Frauen gibt, die wegen der Kosten nicht den Schutz im Frauenhaus suchen: "Das halte ich für eine staatliche Bankrotterklärung. Das ist absolut inakzeptabel. Deutschland ist auf allen Ebenen auf Basis der Istanbul-Konvention verpflichtet, Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt zu schützen."

Thüringen: "Mindestens zwei Frauenhäuser wackeln derzeit"

Auch in Thüringen gibt es die Nutzungsgebühr für die schutzsuchenden Frauen. Dort aber sieht die Finanzierung der Frauenhäuser noch einmal ganz anders aus: Die grundsätzliche Förderung liegt im Gegensatz zu Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Händen der Kommunen und Landkreise. Das Land beteiligt sich nur noch an Zusatzausgaben wie zum Beispiel Dolmetscherleistungen und mit einer knappen Dreiviertelstelle an der Tag-und-Nacht-Rufbereitschaft.

Das führt dazu, dass einige Frauenhäuser in Thüringen vom Land mitfinanziert werden, andere nicht. Bei den Plätzen in Schutzeinrichtungen sehe es in der Mitte des Landes um die A4 herum ganz gut aus, erzählt eine Mitarbeiterin eines Thüringer Frauenhauses aus dem ländlichen Raum*. Im Norden und Süden gebe es aber wenig Plätze. So habe unlängst das Frauenhaus in Greiz schließen müssen. Dazu die Mitarbeiterin: "Dass die Unterstützung für uns freiwillig ist, ist ein massives Problem. Die Kreise haben alle selbst kein Geld. Und Sorgen machen uns auch politische Entwicklungen wie zum Beispiel im Landkreis Sonneberg. Wir müssen da auf sehr leisen Pfoten unterwegs sein."

Dass nicht mehr das Land den überwiegenden Teil der Finanzierung trägt, führt in Thüringen auch zu Sonderregelungen, die es den Betroffenen noch einmal erschweren, Hilfe zu suchen. So haben sich die Kreise Schmalkalden-Meinungen, Hildburghausen und die Stadt Suhl bei der Finanzierung zusammengeschlossen und die Regel aufgestellt, dass ausschließlich Betroffene aus ihrem Einzugsgebiet aufgenommen werden dürfen. Wie die Frauenhaus-Mitarbeiterin aus dem ländlichen Raum erklärt, gibt es in dem Gebiet für gut 221.000 Einwohner insgesamt acht Betten bzw. Plätze für drei Frauen mit Kindern. Die Betroffenen würden dann dorthin geschickt, wo ein Platz frei ist, möglicherweise in einem ganz anderen Ort. "Das geht dann nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln", sagt die Mitarbeiterin. "Wenn die Kinder in die Kita oder Schule gehen, die Frau selbst hat noch einen Job und ihr soziales Umfeld – dann soll sie das alles aufgeben? Das machen viele nicht, sie gehen dann zurück."

Eine ähnliche Regelung gilt für die Stadt Weimar. Wer innerhalb der Stadtgrenzen wohnt und Schutz in einem Frauenhaus sucht, wird dort aufgenommen. Wer aber zum Beispiel in Kromsdorf wohnt, nur wenige Kilometer außerhalb, und in Weimar arbeitet und vielleicht dort auch die Kinder zur Schule schickt, wird trotzdem in die nächste zuständige Stadt, nach Apolda, geschickt. Dazu sagte eine weitere Mitarbeiterin aus einem Frauenhaus in Thüringen* MDR AKTUELL, auch bei solchen Regelungen gebe es immer Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Polizei wegen einer akuten Bedrohungssituation anfragt. Sie fände es aber wichtig, wenn Frauen, die Gewalt erfahren, nicht noch für den Schutz zahlen müssten. Dazu bekräftigt sie die Aussage ihrer Kollegin: "Wer keine Transferleistungen bezieht, kann sich das nicht leisten. Selbstzahlerinnen gehen deshalb oft nach kurzer Zeit in die Gewaltbeziehung zurück."

Gesetzentwurf in Thüringen: Verantwortung läge wieder beim Land

Aber wie könnte dieser Flickenteppich der Finanzierung verbessert und damit eine Hürde für Frauen verringert werden? Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung hat dazu unlängst einen Gesetzentwurf eingebracht, der Thüringen eine einzigartige Stellung in ganz Deutschland verleihen würde. Mit diesem "Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes" würde die finanzielle Verantwortung für die Frauenhäuser im Freistaat wieder in Landeshand übergehen. Damit einher ginge auch ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung. Es müsste in jedem Landkreis mindestens ein Frauenhaus geben sowie spezialisierte Einrichtungen für Betroffene mit zum Beispiel akuter psychischer oder Suchtmittelerkrankung. Bisher müssen die meisten Frauenhäuser diese Frauen abweisen, weil sie nach eigener Aussage weder die personelle noch die fachliche Ausstattung haben, um die Frauen angemessen betreuen zu können. Einer der wichtigsten Punkte aber: Mit dem neuen Gesetz würde die Nutzungsgebühr wegfallen – Frauen, die in Thüringen in ein Schutzhaus gehen, müssten nichts mehr zahlen.

"Das wäre revolutionär", sagt die Mitarbeiterin aus dem ländlichen Raum. "Das würde allen Bundesländern den Weg weisen und deutlich zeigen: Wir warten nicht auf ein Bundesgesetz, wir machen jetzt etwas." Sollte dieses Gesetz aber nicht vor den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September 2024 beschlossen sein, wäre es für diese Legislaturperiode vorbei, dann werde es künftig deutlich zu wenige Plätze in Frauenhäusern in Thüringen geben, sagt die Mitarbeiterin: "Uns steht das Wasser bereits bis zum Hals, derzeit wackeln mindestens noch zwei Frauenhäuser in Thüringen."

Einordnung der Bettenzahl in Frauenhäusern in Mitteldeutschland

Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt forderte bisher von den Schutzeinrichtungen 1 Bett für eine Frau pro 7.500 Einwohner. Nach neuesten Empfehlungen sollen die Länder 1 Familienplatz (Betten für Frau und Kinder) pro 10.000 Einwohner vorhalten. Die Daten, die die zuständigen Ministerium in Mitteldeutschland an MDR AKTUELL geschickt haben, unterscheiden sich deshalb und sind teilweise umgerechnet. Sachsen-Anhalt differenziert beispielsweise nach Plätzen für Frauen (117) und Plätzen für Kinder (145). In Sachsen gibt es den Angaben zufolge 158 Familienplätze (316 Betten) und vier Schutzplätze für Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Thüringen weist wie die beiden anderen Länder darauf hin, dass sich den Vorgaben der Istanbul-Konvention zufolge die tatsächliche Zahl der Betten/Familienzimmer am Bedarf orientieren soll.

Wann wird die Nutzungsgebühr mit einem Bundesgesetz gekippt?

Die Lösung, auf die alle Frauenhaus-Mitarbeiterinnen hoffen, mit denen MDR AKTUELL gesprochen hat, bezieht sich aber nicht auf die Landesebene. Sie hoffen auf ein Bundesgesetz für eine einheitliche und stabile Finanzierung der Frauenhäuser. Damit wäre dann, so hoffen sie, der Aufenthalt für Betroffene im Frauenhaus kostenfrei.

Auf Nachfrage von MDR AKTUELL teilt das Bundesfamilienministerium mit, dass Bundesfrauenministerin Lisa Paus bei einem Runden Tisch am Mittwoch Kernelemente eines solchen neuen Bundesgesetzes vorgestellt habe. Mit dem "Gewalthilfegesetz" soll jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Lisa Paus dazu: "Mit dem neuen Gewalthilfegesetz will der Bund dazu beitragen, dass alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ich freue mich, dass dieses Ziel auch bei Ländern und Kommunen breite Unterstützung findet." Die eindeutige Aussage der Ministerin: Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur umgesetzt werden.

Hoffnung, aber auch Skepsis herrscht dagegen bei den Frauenhausmitarbeiterinnen in Mitteldeutschland. Eine Mitarbeiterin aus einer Schutzeinrichtung in Thüringen sagt zur Aussage der Ministerin: "Die Vernetzungsstellen der Frauenhäuser waren bei dem Runden Tisch jetzt nicht eingeladen, wir als die Expertinnen in der Praxis sind an dem Prozess für das neue Bundesgesetz gar nicht mehr beteiligt." Und eine Kollegin von ihr ergänzt: "Wir warten jetzt seit mehr als 30 Jahren auf ein Bundesgesetz. Ich bin mir sicher, dass es auch diese Legislaturperiode nicht kommt."

*Die vollständigen Namen und Arbeitsstellen aller Mitarbeiterinnen sind der Redaktion bekannt, auf ihren Wunsch aber anonymisiert.

Sie sind von häuslicher Gewalt betroffen oder kennen eine Person, die betroffen ist? Beratung und Unterstützung bekommen Sie anonym, kostenfrei und in 18 Sprachen beim Hilfetelefon unter 116016. Eine Übersicht über freie Plätze in Schutzeinrichtungen bietet die bundesweite Suche der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser).

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 25. November 2023 | 06:00 Uhr

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