FTI Pleite Urlaub
Das Logo des Reiseveranstalters FTI. Bildrechte: MDR THÜRINGEN JOURNAL

Nach Insolvenz FTI-Kunden können jetzt Anträge zur Erstattung stellen

08. August 2024, 18:16 Uhr

Der Erstattungsprozess für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen hat begonnen. Das teilte der Deutsche Reisesicherungsfonds mit. Insgesamt geht es nach der Insolvenz der FTI Group um mehrere Hundert Millionen Euro.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat am Donnerstag den Erstattungsprozess für Kunden der FTI Group begonnen, die von den Insolvenzen der Unternehmen betroffen sind. "Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", erklärt Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF. Es gehe insgesamt um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.

So sollen in den kommenden Wochen Erstattungs-Zahlungen für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen und damit verbundene Reiseleistungen erfolgen. Hinzu kämen laut DRSF die verauslagten Kosten von rund 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen ihre Reisen bereits angetreten hatten.

Wie FTI-Kunden zu ihren Erstattungen kommen

Laut dem Reisesicherungsfonds werden Kunden, deren Kontaktdaten den Reiseveranstaltern FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH bereits vollständig vorliegen, seit Donnerstag vom DRSF per E-Mail kontaktiert. Anschließend könnten die Betroffenen ihren Erstattungsantrag direkt online stellen: "Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert", heißt es in einer Mitteilung.

Weiter wird erklärt, dass Kunden, deren Daten bisher nicht vollständig vorliegen, per Post kontaktiert werden. Anschließend würde die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt. Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen die anspruchsberechtigten Verbraucher dann folgende Unterlagen:

  • die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH,
  • die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen,
  • den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
  • Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind Vollmachten aller Mitreisenden nötig. 

Warnung vor Betrügern, Kunden sollen wachsam bleiben

FTI – bisher drittgrößter deutscher Veranstalter nach TUI und DER Touristik – hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen oder gebuchte Mietwagen.

Der DRSF hatte bereits Ende Juni vor Betrügern gewarnt, die per SMS und E-Mail nach Bankdaten fragen. In einem orangefarbenen Banner ist seitdem auch auf der FTI-Homepage der Hinweis zu lesen: "Achtung: Es sind Betrugsversuche per SMS und E-Mail zur Abfrage von Bankdaten im Umlauf. Bitte prüfen Sie genau, wer der Absender ist." Auf Anfrage der MDR-Redaktion Wirtschaft und Ratgeber erklärte der DRSF zur jetzigen Bedrohungslage, dass es dazu keine neuen Informationen gebe. Allerdings: "Der Aufruf, wachsam zu bleiben, gilt sicher immer noch."

MDR (mpö/cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. August 2024 | 17:00 Uhr

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