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Ein Junge hängt eine Weihnachtskugel auf. 3 min
Die Urteile der Woche: Gärtner stellt Weihnachtsbaum in Kita auf und begeht Hausfriedensbruch Bildrechte: picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Kalaene

Urteile der Woche - Weihnachtsedition Gärtner stellt Weihnachtsbaum in Kita auf und begeht Hausfriedensbruch

22. Dezember 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Gärtner stellt Weihnachtsbaum in Kita auf und begeht Hausfriedensbruch

Amtsgericht Hamburg (Az. 247 Cs 92/23)

Günter Grünwald* hat in einer Zeitung gelesen, dass die Kita in seinem Hamburger Bezirk in diesem Jahr keinen Weihnachtsbaum aufstellt. Laut Gerüchteküche fehlten hierfür die Mittel. Der Gärtner beschließt, etwas Gutes zu tun und einen Baum zu spenden. Dafür betritt er in einer Nacht- und Nebelaktion heimlich das umzäunte Kita-Gelände und stellt das Gewächs dort auf. Die böse Überraschung folgt bald. Die Kindertagessstätte stellt Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und argumentiert, man habe sich bewusst gegen einen Baum entschieden. Zudem habe der 53-jährige Stifter das Gelände unerlaubt betreten. In der Hauptverhandlung erklärt Günter Grünwald, das Tor sei nicht abgeschlossen gewesen. Zudem wundere es ihn,  dass eine solche gute Tat überhaupt vor Gericht lande.

Die Richterin am Amtsgericht Hamburg befindet dennoch: "Ausschlaggebend ist, dass das Gelände der Kita mit einem Zaun und einem Tor geschützt gewesen ist. Es ist klar, dass so das unzulässige Betreten des Geländes verhindert werden soll."

Der Gärtner wird wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und muss eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich zahlen.


Geschenke müssen nicht auf Gefahrenhinweise untersucht werden

Oberlandesgericht Koblenz (Az. 4 U 979/18)

Nico Nikolaus* veranstaltet bei sich Daheim mit Familie und Freunden ein Adventstreffen. Dabei werden auch kleine Geschenke ausgetauscht. Im Paket, dass Nico Nikolaus bekommt, befinden sich mehrere weihnachtliche Knallbonbons. Als der Gastgeber einen davon auslöst, fliegt ein Teil des Knallkörpers in das linke Auge eines Bekannten. Das wird so schwer verletzt, dass dieser später auf dem Auge erblindet. Wegen des Vorfalls verlangt der Verletzte Schmerzensgeld und Schadenersatz und erklärt, der Beschenkte habe den Knallkörper ausgelöst, ohne sich vorher den Warnhinweis auf der Verpackung durchzulesen. Herr Nikolaus will nicht zahlen und meint hingegen, er sei davon ausgegangen, dass das Geschenk ungefährlich sei.

Das Oberlandesgericht Koblenz verteidigt seine Argumente: "Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus […], muss der Beschenkte die Verpackung vor dem Öffnen nicht auf Warnhinweise untersuchen. Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotential birgt."

Der Beschenkte muss kein Schmerzensgeld für den Unfall zahlen.

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Fahrradschrauber Figarino ist ratlos. Was soll er Bärbel, Konni und Frau Sparbrod bloß zu Weihnachten schenken? Zum Glück hat sich Kater Long John das ganze Jahr über Tagebuch-Notizen gemacht!

MDR TWEENS Mi 13.12.2023 10:00Uhr 24:11 min

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Schoko-Weihnachtsmänner sind Sicherheitsrisiko in JVA

Landgericht Göttingen (Az. 62 StVK 18/15)

Um ein anderes Geschenk geht es im letzten Fall. Laszlo Langfinger* sitzt in der JVA Rosdorf ein. Zu Weihnachten schicken ihm seine Eltern einen handelsüblichen Schoko-Weihnachtsmann. Die Justizvollzugsanstalt beschlagnahmt den Hohlkörper mit der Begründung: Der Schoko-Weihnachtsmann eigne sich dazu, unerlaubte Gegenstände wie Rauschgift oder Waffen in die Anstalt zu schmuggeln. Laszlo Langfinger lässt das nicht auf sich sitzen und wehrt sich vor Gericht. Dort bekräftigt der junge Mann, das Päckchen der Eltern sei von einem Drogenspürhund beschnüffelt worden. Auch eine Röntgenuntersuchung habe keinen Anlass für ein Sicherheitsrisiko gegeben.

Das Landgericht Göttingen gibt dennoch der JVA Recht: "Die Anstalt ist zu Recht davon ausgegangen, dass Hohlkörper die Sicherheit der Anstalt dadurch gefährden, dass durch diese unbemerkt verbotene Gegenstände in die JVA eingeschmuggelt werden können. Ausreichende Sicherheit bietet auch ein Röntgengerät oder die Untersuchung durch einen Rauschgifthund nicht."

Beide Seiten finden dann doch noch eine versöhnliche Lösung. Unter Aufsicht darf der Insasse die Schokofigur zertrümmern und dann mit in seine Zelle nehmen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. Dezember 2024 | 06:00 Uhr

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