Eine Person schaut sich die Auswahl in einem Bezahlautomaten an. 2 min
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Trend Secret-Packs Retoure aus dem Automaten: Überraschungspaket mal anders?

18. März 2025, 16:49 Uhr

Die Wundertüte 2.0, so könnte man das Prinzip von Retouren-Automaten beschreiben. Denn was Verbraucher dort in den Paketen kaufen, wissen sie nicht. Für wen lohnt sich das? Und kann man die Sachen zurückgeben?

Was drin ist, wird nicht verraten

Sie sind bekannt als "Secret Packs": Pakete, die man an Retouren-Automaten kaufen kann, ohne deren Inhalt zu kennen. Die Hoffnung auf ein Schnäppchen ist sicher der größte Reiz-Faktor. Wer keine Überraschungen mag, wird dem Trend eher nicht verfallen. Übrigens: Retouren-Automat-Betreiber geben an, in der Regel auch nicht zu wissen, was drin ist. Für Logistikunternehmen oder große Handelsketten sind die Automaten eine gute Gelegenheit, Retouren-Waren kostengünstig wieder loszuwerden, ohne sie erst zurücknehmen zu müssen. Die Pakete, die wieder zum Absender zurückkommen, müssen nicht überprüft und teuer umverpackt werden. Deswegen schaut auch keiner rein. Wer der ursprüngliche Empfänger war, das erfährt auch keiner, aus Datenschutzgründen. Adressenaufkleber werden unkenntlich gemacht, etwa durch Schwärzen des Textes.

Wer nicht ganz die Katze im Sack kaufen will, sollte schauen, eine "Mystery Box" zu bekommen. "Bei 'Mystery-Boxen' legt man sich meist auf eine Warenkategorie fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. Der eigentliche Inhalt ist dann aber eine Überraschung", erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf seiner Homepage.

Kein Widerrufsrecht bei Käufen am Automaten

Macht sich nach dem Auspacken Ernüchterung breit, muss der Käufer oder die Käuferin des Paketes aus dem Retouren-Automaten damit leben. Es gibt kein Recht darauf, die Ware zurückzugeben. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Online-Bestellungen. "Wenn ich im Internet kaufe, habe ich ein Widerrufsrecht. Ich kann hier 14 Tage nach Erhalt widerrufen und die Ware zurückschicken", erklärt Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Kaufe ich vor Ort oder im stationären Handel habe ich das Widerrufsrecht in der Regel nicht." Sonst müsste dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich festgehalten worden sein.

Gut zu wissen Wer Retouren-Pakete über den Internethandel bestellt und kauft, hat hier auch ein Widerrufsrecht bei Nicht-Gefallen. Die Ware kann dann innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben und der Vertrag "rückabgewickelt werden", wie Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen betont.

Eine Frau mit blondem Haar lächelt in die Kamera.
Micaela Schwanenberg ist Referentin vom Team Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Bildrechte: Jessica Grossmann

Kaputte Ware kann zurückgegeben werden

Stellt sich beim Auspacken heraus, dass die Ware im Paket defekt ist, kann sie auch zurückgegeben werden. "Dann gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen", erklärt Micaela Schwanenberg. Die beschädigte oder mangelhafte Ware müsse dann reklamiert werden, um den Anspruch auf Reparatur oder Ersatz einzufordern. In der Pflicht sei hier dann der Verkäufer, bei dem die Ware gekauft wurde und mit dem somit der Vertrag geschlossen worden sei.

Ist der Händler überhaupt seriös?

Wie bei allen Käufen oder Dienstleistungen gilt: Es sollte vorab geprüft werden, ob der Händler seriös ist. "Wenn an den Automaten nicht eindeutig zu ermitteln ist, wer der Betreiber oder Anbieter ist, sollten Verbraucher die Finger davon lassen", so Micaela Schwanenberg.

Tipp bei Online-Käufen Bei Bestellungen im Internet darauf achten, dass die Webseite ein Impressum hat. Gegebenenfalls lieber noch einmal checken, ob es das Unternehmen und die Adresse dazu auch gibt. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen hinterlegt und sind sie auch verständlich? Ist eine E-Mail-Adresse angegeben und eine verantwortliche Ansprechperson benannt?

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MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 18. März 2025 | 20:15 Uhr

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