Schutz der Menschenrechte EU-Staaten stimmen für Lieferkettengesetz
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15. März 2024, 14:50 Uhr
Das geplantes EU-Lieferkettengesetz hat eine entscheidende Hürde genommen, trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung. Durch das Gesetz sollen Menschenrechte und das Klima besser geschützt werden. Auf Drängen der FDP wurde es aber nochmal abgeschwächt.
- Die EU-Länder haben sich auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte geeinigt.
- Auf Drängen der FDP hat Deutschland sich enthalten.
- Der ursprüngliche Entwurf wurde abgeschwächt, weil sich zunächst keine Mehrheit gefunden hatte.
Die Mehrheit der EU-Staaten hat am Freitag für ein gemeinsames Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitag mit. Mit dem Gesetz müssen Unternehmen künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen. Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Hier gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich.
Deutschland enthielt sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten auf Drängen der FDP. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme. Die FDP befürchtete, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen.
Abschwächung des ursprünglichen Gesetzes
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits im Dezember auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Weil die Einigung aus dem Dezember zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden hatte, wurde das Vorhaben noch mal deutlich abgeschwächt. Statt wie ursprünglich geplant, soll es etwa nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde den Angaben zufolge auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.
Zudem wurden sogenannte Risikosektoren gestrichen, also Wirtschaftszweige, in denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wird. Dazu zählt etwa die Landwirtschaft oder die Textilindustrie. Dort hätten auch Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden betroffen sein können. Vorgesehen ist aber weiterhin, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die EU-Version geht aber trotz der Abschwächungen über dessen Vorgaben hinaus. So ist im deutschen Gesetz ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind.
Heil: fairer Wettbewerb in Europa
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), kritisierte: "Deals zwischen Regierungen und immer weitere Abschwächungen eines ausgehandelten Texts haben das etablierte Gesetzgebungsverfahren missachtet und das Europaparlament düpiert."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte den Durchbruch: "Das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa."
Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Unterm Strich bleibt das Lieferkettengesetz praxisfern, weil grundlegende Probleme, wie unklare Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs bestehen bleiben." Es sei aber der FDP zu verdanken, dass das Gesetz an vielen Stellen verbessert worden sei.
AFP/dpa (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. März 2024 | 13:30 Uhr