Gericht entscheidet Landesarbeitsgericht bestätigt Verbot der Warnstreiks am Weimarer Klinikum
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11. Oktober 2024, 19:54 Uhr
Die geplanten Warnstreiks am Weimarer Sophien- und Hufelandklinikum bleiben verboten. Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt und wies die Berufung der Gewerkschaft Verdi zurück. Beide Konfliktparteien streben künftig eine grundsätzliche Klärung von Rechtsfragen im kirchlichen Arbeitsrecht an.
Die geplanten Warnstreiks am Weimarer Sophien- und Hufelandklinikum bleiben endgültig verboten. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht am Freitagnachmittag entschieden. Die Richter wiesen eine Berufung der Gewerkschaft Verdi zurück und bestätigten damit die vorherige Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt vom Mittwoch.
Richter argumentieren mit kirchlichem Arbeitsrecht
Im Tarifstreit am Sophien- und Hufeland-Klinikum wollte Verdi am 14. Oktober zu einem Warnstreik aufrufen. Dagegen hatte sich das Klinikum am Erfurter Arbeitsgericht erfolgreich gewehrt. Die Richter hatten entschieden, dass im kirchlichen Arbeitsrecht ein neutrales Schlichtungsverfahren vorgesehen ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können. Dabei seien Gewerkschaften organisatorisch eingebunden.
Diesen sogenannten dritten Weg habe das Bundesarbeitsgericht 2012 in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, begründeten die Erfurter Arbeitsrichter. Deshalb untersagten sie in einem Eilverfahren die Warnstreiks. Das Landesarbeitsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Dagegen ist nach Angaben des Gerichts kein Rechtsmittel mehr möglich.
Verdi sieht veraltete Regelungen
Die Gewerkschaft Verdi reagierte enttäuscht auf den Eilentscheid. Nun müssten im Hauptsacheverfahren die rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden. Das Verhalten der Kirchenvertreter habe bei den Beschäftigten großes Unverständnis, Empörung und Frust ausgelöst.
Das kirchliche Arbeitsrecht "ist und bleibt für uns kein adäquates Mittel für die Regelungen von Arbeitsbedingungen in der heutigen Zeit", so die Gewerkschaft weiter. Der geplante Warnstreik werde abgesagt. In den nächsten Tagen werde mit Tarifkommission und Mitgliedern das weitere Vorgehen beraten. Dabei sei klar, dass gewerkschaftliche Mittel nicht nur den Streik beinhalten.
Grundsätzliche Klärung im kirchlichen Arbeitsrecht angestrebt
Die Erfurter Arbeitsrichter hatten zuvor im Verlaufe der mündlichen Erörterung eingeräumt, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht zu leisten. Diese Klärung wird für die erste Jahreshälfte 2025 erwartet.
Für Ende Februar ist bereits ein Kammertermin am Erfurter Arbeitsgericht anberaumt, in dem beide Parteien eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht anstreben.
Die Mitarbeitenden am Klinikum verdienen das gleiche Geld wie an anderen Krankenhäusern in Thüringen auch.
Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte sagte dem "Evangelischen Pressedienst" am Rande der vorherigen Verhandlung am Mittwoch, dass er für das Weimarer Krankenhaus wegen des schwebenden Verfahrens keine Kündigungen oder sonstige negativen Folgen befürchte. "Die Mitarbeitenden am Klinikum verdienen das gleiche Geld wie an anderen Krankenhäusern in Thüringen auch."
Der Rechtsstreit sei vielmehr von prinzipieller Bedeutung für das Verhältnis von Gewerkschaften und kirchlichen Arbeitgebern.
Das Sophien- und Hufelandklinikum in Weimar ist ein Krankenhaus der Akutversorgung. Es verfügt über 550 Betten und beschäftigt etwa 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Abteilungen.
MDR (gh/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. Oktober 2024 | 16:00 Uhr
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