Bürgerentscheid Diskussion um mögliche Ortsumfahrung in Weimar wird schärfer
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28. Januar 2025, 10:45 Uhr
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts lieget in Weimar nun eine Sonderausgabe des Rathauskuriers zum Thema Ost-Umfahrung aus. Die Befürworter des Bauprojektes hatten geklagt, weil sie im letzten Rathauskurier nicht zu Wort gekommen waren. Zeitgleich kursiert ein privater Flyer in der Stadt, der die Nachteile des Millionen-Projektes auflistet.
Im Weimarer Rathaus und auch im Bürgerbüro in der Schwanseestraße liegt seit Dienstag eine Sonderausgabe des Rathauskuriers zum Thema Ost-Umfahrung aus. Damit kommt die Stadt einem Beschluss des Verwaltungsgerichts nach, das nach dem Gebot der Fairness die Veröffentlichung verlangte.
Klage der Befürworter erfolgreich
Geklagt hatten Befürworter des Bauprojektes, die im letzten Rathauskurier nicht zu Wort gekommen waren. Ihre Argumente werden nun in dem Sonderamtsblatt vorgetragen.
Zeitgleich kursiert nun auch ein privat initiierter Flyer in der Stadt, der wiederum die Nachteile des Millionen-Projektes aufführt. Dazu wurde auch eine eigene Website geschaltet. Knapp vier Wochen vor dem geplanten Bürgerentscheid zur Sache wird damit der Ton schärfer.
Genug Unterschriften in Weimar gesammelt
Initiiert hat das Bürgerbegehren der Weimarer CDU-Stadtrat Martin Röckert. Ziel ist, dass sich die Stadt bei Land und Bund für das Projekt einsetzt. Die Ostumfahrung soll die B7 im Norden und Osten von Weimar durch eine neue Trasse verbinden, um die Stadt von Durchgangsverkehr zu entlasten.
Da genug Unterschriften zusammenkamen, musste sich der Stadtrat binnen drei Monaten mit dem Thema befassen. Da der die Forderung abgelehnt hat, folgt jetzt ein Bürgerentscheid.
Die zentralen Fragen und Antworten gibt es hier in der Übersicht.
Stadt hatte mehrmals gegen Fairness verstoßen
Das Verwaltungsgericht Weimar hatte in einem Eil-Beschluss vergangene Woche festgestellt, dass die Stadt Weimar im aktuellen Amtsblatt mehrmals gegen die Fairness verstoßen. Es sei allein die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung sowie zweier Fraktionen veröffentlicht worden, nicht aber die Position der Beförworter.
Im Weiteren wurde die Stadt aufgefordert, "alles zu unterlassen, was die weitere rechtmäßige und faire Durchführung des Bürgerentscheids [...] gefährdet". Andernfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, so das Gericht.
Demnach sind die ablehnenden Stellungnahmen zum Bürgerentscheid von Oberbürgermeister Peter Kleine, der Stadtverwaltung und der Stadtratsfraktionen Weimarwerk und SPD im jüngsten Rathauskurier "ungesetzliche Verlautbarungen", die gegen das sogenannte gesetzliche Gebot der Waffengleichheit verstoßen. Die entsprechende Veröffentlichung finden Sie hier (auf Seite 6). Die Stadt muss außerdem die Verfahrenskosten in Höhe von 25.000 Euro zahlen.
Bürgerentscheid in Weimar am 23. Februar
Die Weimarer können parallel zur Bundestagswahl am 23. Februar darüber abstimmen, ob die Ostumgehung der Stadt gebaut werden soll. Die Initiatoren hatten zuvor mehr als 5.000 Unterschriften für den Entscheid gesammelt. Der Stadtrat hatte den Bau abgelehnt, unter anderem wegen der Kosten. Umstritten ist teilweise auch die Verkehrsführung.
MDR (gh/jml/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 28. Januar 2025 | 16:30 Uhr
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