Eine Abstimmung im Stadtrat Weimar.
Der Weimarer Stadtrat muss sich innerhalb der kommenden drei mit einem dem Bürgerbegehren auseinandersetzen. Bildrechte: MDR/Cornelia Mauroner

Verkehr Streit um Ostumfahrung: Weimarer Stadtrat muss sich mit Bürgerbegehren auseinandersetzen

05. September 2024, 16:04 Uhr

Der Weimarer Stadtrat muss sich mit einem Bürgerbegehren zu einer Ostumfahrung auseinandersetzen. Mit der neuen Straße soll eine der Hauptverbindungsstraßen entlastet werden. Rund 5.000 Einwohner hatten sich an einer Unterschriftensammlung beteiligt.

In den kommenden drei Monaten muss sich der Weimarer Stadtrat mit einem Bürgerbegehren zur Ostumfahrung auseinandersetzen. Ein Großteil der Stadträte hält das Begehren für zulässig. Der Bürgerwille sei klar zum Ausdruck gekommen, hieß es.

Einzig die Grünen bezweifeln, dass das Begehren rechtmäßig zustande gekommen ist, und stimmten dagegen. Fraktionschef Andreas Leps stellte nach eigenen Angaben formale Fehler fest. Es habe Ungenauigkeiten auf einigen Unterschriftenlisten gegeben, sagte er.

Jahrzehntelanger Streit über Umgehungsstraße

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mit der Abstimmung eine weitere politische Hürde genommen. Die Lokalpolitiker müssen sich nun intensiv mit der geforderten Umfahrung beschäftigen. Stimmen sie ihr zu, ist das Bürgerbegehren hinfällig und das Bauprojekt kann in Angriff genommen werden. Lehnen sie das Begehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid, bei dem alle Weimarer abstimmen können.

In Weimar wird seit Jahrzehnten über die Notwendigkeit dieser Umgehungsstraße gestritten. Mit dem Bau soll eine der Hauptverbindungsstraßen von Süd nach Nord entlastet werden. Knapp 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner und damit deutlich mehr als gefordert, hatten sich an einer Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren beteiligt.

Menschen an einem Informationsstand
Damit ein Bürgerbegehren zustande kommen kann, müssen mindestens sieben Prozent der stimmberechtigten Bürger unterschreiben. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Zum Aufklappen: Bürger- vs. Volksbegehren im Detail

Bei Bürgerbegehren handelt es sich um Initiativen auf kommunaler Ebene: Die Initiative braucht eine bestimmte Zahl an Unterschriften (zwischen 4,5 und sieben Prozent der Einwohner in Thüringen), damit sich der Stadtrat mit den Forderungen beschäftigen muss. Stimmt er zu, fließt das Begehren in einen Beschluss. Lehnt er ab, kann es in einen Entscheid münden. Dabei müssen in Thüringen zwischen zehn und 20 Prozent der Einwohner zustimmen, damit er als erfolgreich gilt.

Dagegen können Bürger beim Volksbegehren Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Zuletzt war beispielsweise ein AfD-Antrag auf ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht für zulässig erklärt worden. Sofern nicht innerhalb eines Monats die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten diesbezüglich den Verfassungsgerichtshof anrufen, können laut Verfassung Unterschriften für das Begehren gesammelt werden. Damit sich der Landtag dann damit beschäftigen muss, müssen entweder zehn Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten, oder acht Prozent innerhalb von zwei Monaten dem Begehren zustimmen. Lehnt der Landtag das Begehren dann ab, kommt es auch hier zum Entscheid.

Bürgerbegehren finden auf städtischer Ebene statt. Anders als bei Volksentscheiden versuchen Bürger also nicht auf den Landtag, sondern auf die Kommunalpolitik im Stadt- oder Gemeinderat direkt Einfluss zu nehmen.

MDR (cma/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 05. September 2024 | 16:30 Uhr

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