Bürgerbegehren Weimarer entscheiden am Tag der Bundestagswahl über neue Ostumfahrung
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08. Januar 2025, 18:01 Uhr
Am 23. Februar wird in Weimar über die mögliche Ost-Umfahrung abgestimmt. Der Bürgerentscheid findet parallel zur Bundestagswahl statt. Der Entscheid kostet die Stadt mehr als 100.000 Euro.
In Weimar stimmen Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar über eine mögliche Ost-Umfahrung in der Stadt ab. Parallel zur Bundestagswahl findet an diesem Tag ein Bürgerentscheid statt, wie das Rathaus am Mittwoch mitteilte. Wahlberechtigt sind, im Gegensatz zur Bundestagswahl, alle Einwohner der Stadt, die 16 Jahre und älter sind.
5.500 Menschen beteiligen sich an Unterschriftensammlung
Sie sollen über die Notwendigkeit der Umfahrung abstimmen. Konkret geht es darum, ob die Stadt Weimar am Bundesverkehrswegeplan festhält und damit am Bau einer Ost-Umgehung. Die Stadt selbst lehnt den Bau ab.
Allerdings hatte es eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegeben, an dem sich rund 5.500 Menschen beteiligten. Der Stadtrat lehnte das Begehren Mitte Dezember ab. Das Gesetz sieht vor, dass es zum Bürgerentscheid kommt, wenn der Stadt- oder Gemeinderat das Ansinnen des Bürgerbegehrens ablehnt. Aus diesem Grund wird nun abgestimmt.
Zum Aufklappen: Was ist Bürger- vs. Volksbegehren?
Bei Bürgerbegehren handelt es sich um Initiativen auf kommunaler Ebene: Die Initiative braucht eine bestimmte Zahl an Unterschriften (zwischen 4,5 und sieben Prozent der Einwohner in Thüringen), damit sich der Stadtrat mit den Forderungen beschäftigen muss. Stimmt er zu, fließt das Begehren in einen Beschluss. Lehnt er ab, kann es in einen Entscheid münden. Dabei müssen in Thüringen zwischen zehn und 20 Prozent der Einwohner zustimmen, damit er als erfolgreich gilt.
Dagegen können Bürger beim Volksbegehren Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Zuletzt war beispielsweise ein AfD-Antrag auf ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht für zulässig erklärt worden. Sofern nicht innerhalb eines Monats die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten diesbezüglich den Verfassungsgerichtshof anrufen, können laut Verfassung Unterschriften für das Begehren gesammelt werden. Damit sich der Landtag dann damit beschäftigen muss, müssen entweder zehn Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten, oder acht Prozent innerhalb von zwei Monaten dem Begehren zustimmen. Lehnt der Landtag das Begehren dann ab, kommt es auch hier zum Entscheid.
Bürgerbegehren finden auf städtischer Ebene statt. Anders als bei Volksentscheiden versuchen Bürger also nicht auf den Landtag, sondern auf die Kommunalpolitik im Stadt- oder Gemeinderat direkt Einfluss zu nehmen.
Abstimmung kostet über 100.000 Euro
Der Bürgerentscheid kostet die Stadt laut Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) zwischen 100.000 und 120.000 Euro. Informationen zur Sache müssten zusammengestellt, an die Haushalte verschickt, Stimmzettel gedruckt und verteilt werden. Auch die mögliche Briefwahl koste Geld.
MDR (cma/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichen | 08. Januar 2025 | 08:00 Uhr
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