Verkehr Rund 5.500 Unterschriften für Ostumfahrung in Weimar übergeben
Hauptinhalt
22. Juli 2024, 20:08 Uhr
Rund 5.500 Unterschriften hat in Weimar das Bürgerbegehren für eine Ostumfahrung gesammelt. Es geht darum, dass die Bundesstraße 7 um Weimar herumgeleitet wird. Derzeit führt sie durch die Innenstadt.
Rund 5.500 Unterschriften hat in Weimar das Bürgerbegehren für eine Ostumfahrung gesammelt. Das Begehren beschäftigt sich mit der Frage, ob die Stadt Weimar dem Bund genehmigen soll, die sogenannte Ostumfahrung zu realisieren.
Die Bürger sollen abstimmen können, ob die B7 im Norden und Osten von Weimar durch eine neue Trasse verbunden werden soll, damit die Innenstadt von Durchgangsverkehr entlastet wird.
Die Unterschriften wurden am Montagvormittag an Bürgermeister Ralf Kirsten (Weimarwerk) übergeben. Initiiert wurde die Unterschriftensammlung von Martin Röckert - der Politikwissenschaftler ist selbst CDU-Stadtrat in Weimar. Seine Partei hat sich gegen das Bauwerk positioniert.
Er selbst sagte, die Unterschriften seien aus allen Weimarer Ortsteilen gekommen, auch aus Tiefurt, wo die Umgehung wegen eines notwendigen Brückenbauwerks umstritten ist. Nun müssen alle Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft werden.
Zum Aufklappen: Bürger- vs. Volksbegehren im Detail
Bei Bürgerbegehren handelt es sich um Initiativen auf kommunaler Ebene: Die Initiative braucht eine bestimmte Zahl an Unterschriften (zwischen 4,5 und sieben Prozent der Einwohner in Thüringen), damit sich der Stadtrat mit den Forderungen beschäftigen muss. Stimmt er zu, fließt das Begehren in einen Beschluss. Lehnt er ab, kann es in einen Entscheid münden. Dabei müssen in Thüringen zwischen zehn und 20 Prozent der Einwohner zustimmen, damit er als erfolgreich gilt.
Dagegen können Bürger beim Volksbegehren Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Zuletzt war beispielsweise ein AfD-Antrag auf ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht für zulässig erklärt worden. Sofern nicht innerhalb eines Monats die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten diesbezüglich den Verfassungsgerichtshof anrufen, können laut Verfassung Unterschriften für das Begehren gesammelt werden. Damit sich der Landtag dann damit beschäftigen muss, müssen entweder zehn Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten, oder acht Prozent innerhalb von zwei Monaten dem Begehren zustimmen. Lehnt der Landtag das Begehren dann ab, kommt es auch hier zum Entscheid.
Bürgerbegehren finden auf städtischer Ebene statt. Anders als bei Volksentscheiden versuchen Bürger also nicht auf den Landtag, sondern auf die Kommunalpolitik im Stadt- oder Gemeinderat direkt Einfluss zu nehmen.
MDR (gh)