Die leeren Stühle der Abgeordneten im Plenarsaal des Landtag.
Wegen eines Softwarefehlers wurde die Sitzverteilung im sächsischen Landtag nach der Landtagswahl im ersten Durchlauf falsch berechnet.(Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Sitzverteilung zunächst falsch berechnet Softwarefehler bei Landtagswahl Sachsen: Vorherige Wahlen nicht betroffen

07. Oktober 2024, 05:00 Uhr

Am Tag nach der Landtagswahl in Sachsen musste der Landeswahlleiter die berechnete Sitzverteilung im Landtag korrigieren. Als Ursache hat er einen Berechnungsfehler in der Wahlsoftware benannt. Ein MDR-AKTUELL-Nutzer fragt sich, ob der Softwarefehler auch Einfluss auf die Sitzverteilung bei anderen Wahlen gehabt hat.

Jan Kröger, Moderator und Redakteur
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Am Tag nach der Landtagswahl in Sachsen musste der Landeswahlleiter die berechnete Sitzverteilung im Landtag korrigieren. Als Ursache hat er einen Berechnungsfehler in der Wahlsoftware benannt. Ein MDR-AKTUELL-Nutzer fragt sich, ob der Softwarefehler auch Einfluss auf die Sitzverteilung bei anderen Wahlen gehabt hat.

Wie die Sitzverteilung berechnet wurde

Auf Anfrage von MDR AKTUELL erklärt das Büro des Landeswahlleiters, worin der Fehler bei der Wahlsoftware bestand. In Sachsen werden die Landtagssitze mit dem sogenannten Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë vergeben.

Die Zahl der Zweitstimmen aller Parteien, die es in den Landtag geschafft haben, werden immer weiter geteilt – durch 0,5, durch 1,5, durch 2,5 und so weiter. Wer das per Hand nachrechnet, hat danach eine große Tabelle vor sich. Auf die höchste Zahl in dieser Tabelle entfällt der erste Sitz, auf die nächsthöchste der zweite – bis in diesem Fall 119 Landtagssitze vergeben sind. Bis zum 115. Platz lief am Wahlabend auch alles richtig.

Für die Vergabe der letzten Sitze, so die Landeswahlleitung, sei die Software jedoch anders – und vor allem fehlerhaft – programmiert gewesen. "Infolgedessen wurden die Höchstzahlen geringfügig falsch berechnet. Beispielsweise wurde statt durch 40,5 durch den aufgerundeten Wert, also 41, geteilt. Dies hat sich beim Sitz 115 und 116 noch nicht ausgewirkt. Sitz 117 wurde dann statt an die Grünen an die AfD zugeteilt. Sitz 118 statt an die AfD an die CDU. Sitz 119 schließlich wurde statt an die SPD an die AfD zugeteilt."

Softwarefehler hat nur Landtagswahl betroffen

Weiter teilt das Büro der Landeswahlleitung mit, dass der Fehler nur bei der diesjährigen Landtagswahl aufgetreten sei und nicht etwa auch bei der Kommunalwahl im Juni. Demnach wurde eine gesonderte Berechnung programmiert, um ein Losverfahren speziell bei der Landtagswahl zu berücksichtigen. Dieses sieht das Wahlgesetz für den seltenen Fall vor, wenn bei den letzten freien Sitzen zwei oder mehr Parteien in der großen Tabelle mit den Höchstzahlen den exakt gleichen Wert haben.

Thorsten Schröder, Sprecher beim Chaos Computer Club, hält die Erklärung für plausibel. "Anhand der Beschreibung des Fehlers kann ich mir ganz gut vorstellen, dass da bei einem Entwickler in der Hektik des Entwickelns einfach ein falscher Datentyp verwendet wurde."

Der Fehler in der sächsischen Wahlsoftware habe somit auch nichts mit IT-Sicherheit zu tun, sagt Schröder. Höchstens mit einer falsch verstandenen: Denn aus Gründen der Sicherheit geben die deutschen Wahlbehörden nicht bekannt, mit welcher Software von welchem Anbieter sie arbeiten.

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Chaos Computer Club fordert mehr Transparenz bei Berechnungverfahren

Schröder kritisiert das Zurückhalten dieser Information: "Man kann mit solchen Fehlern ganz offen umgehen und eben auch offen die Software verbreiten, sodass jede Bürgerin und jeder Bürger in der Lage ist, unmittelbar nach solchen Wahlergebnissen zu überprüfen, ob da nicht eventuell ein mathematischer Fehler vorliegt oder ein Programmierfehler, ein Rundungsfehler." Dadurch hätte Schröders Ansicht nach schon viel früher Klarheit über die Ursache des Softwareproblems geschaffen werden können.

Denn die Landeswahlleitung räumt in ihrer Antwort an MDR AKTUELL auch ein, sie habe erst "aufgrund von Hinweisen" die Sitzzuteilung nochmals per Hand nachgerechnet. Um welche Software es sich handelt, teilt die Behörde weiterhin nicht mit.

Nur so viel: "Zur Behebung des Fehlers wurde der Datentyp für den Teiler geändert, sodass die das Problem auslösende Rundung nicht mehr erfolgt. […] Die neue Version der Software mit dieser Korrektur stellte der IT-Dienstleister der Landeswahlleitung am 03.09.2024 zur Verfügung." Danach habe man das Programm noch einmal selbst getestet, heißt es von der Landeswahlleitung. Dieses Mal sei alles richtig gewesen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 07. Oktober 2024 | 06:00 Uhr

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