Finanzen
- Festhalten an "Einnahmen und Ausgaben im Einklang" und zulässiges strukturelles Defizit einhalten, um Konsolidierungshilfe des Bundes (80 Mio jährlich) nicht zu gefährden
- Haushaltsüberschüsse sollen zur Schuldentilgung eingesetzt werden
- Koalition will Reform des Länderfinanzausgleichs unterstützen – aber starke Länder sollen weiter schwache Länder mitfinanzieren
- Es wird erwartet, dass Bund sich angemessen an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Integration beteiligt
Kommunale Finanzen
- Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch verbesserte Finanzausstattung
- Finanzausgleichsmasse wird 2016 um 80 Mio Euro auf 1,526 Mrd Euro angehoben
- Finanzausgleichmasse von 2017 bis 2021 wird auf jährlich 1,628 Mrd. angehoben
- Diverse Änderungen an Schlüsselzuweisungen für Kommunen und Landkreise – besonders Kreisumlage – Grundlagen werden umgestellt
Öffentliche Verwaltung
- Öffentlicher Dienst soll attraktiver gestaltet werden indem u.a. Beamtenbesoldung angepasst wird
- Jahressonderzuweisungen ab 2017 pauschal bis A8: 600 Euro, A9: 400 Euro, Anwärter und Versorgungsempfänger: 200 Euro
- Tarifabschlüsse werden in Zukunft ohne zeitliche Verschiebung umgesetzt
- Verbleib in der Tarifgemeinschaft der Länder
- Eingruppierung der Lehrkräfte an den Fachhochschulen soll verbessert werden
- Lebensarbeitszeit in öfftl. Verwaltung wird auf 67 Jahre angehoben, bei Polizei, Justizvollzug und bei Feuerwehr bis zur Besoldungsgruppe A11 auf 61, ab A12 auf 62 Jahre angehoben
Förderpolitik
- Nur noch Fördermittel von Bund und EU, die nachweislich im Landesinteresse sind
- Verstärkte Ausrichtung der Förderpolitik an ökologischen und nachhaltigen Kriterien
- Zur Kontrolle: Einführung einer ressortübergreifenden Datenbank für Förderprogramme
- Landesverwaltungsamt bleibt zentraler Dienstleister für die Realisierung förderpol. Maßnahmen
- Mehr Spielraum für Landkreise und kreisfreie Städte durch Einrichtung von Regionalbudgets für Fördermaßnahmen
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