Innenpolitik und Sport

Lieblingsort in Sachsen-Anhalt: Wellen Minister für Inneres Holger Stahlknecht *1964, Hannover verheiratet, zwei Kinder CDU, stellvertretender Landesvorsitzender und Kreisvorsitzender der CDU Börde vorher Minister für Inneres und Sport, Staatsanwalt a. D. studierte Jura in Osnabrück verbringt Freizeit mit Klavierspiel, Sport, Jagd
Bildrechte: Anja Grothe/ MDR.DE

Organisation der Landesverwaltung

  • Landesverwaltungsamt Halle bleibt erhalten
  • Personelle und sachliche Ausstattung ist den gestiegenen Anforderungen anzupassen
  • Bis 2018 E-Government-Gesetz als Grundlage für elektronische Verwaltung, bei gleichzeitiger Einhaltung hoher Datenschutzstandards
  • Bürger sollen meiste Behördenkontakte online abwickeln können (Gewerbeanmeldung, KfZ-Anmeldung etc.)
  • Es wird geprüft, ob sich Sachsen-Anhalt an GovData (Datenportal Deutschland) anschließt
  • Datenschutzbeauftragter wird als Anstalt öfftl. Rechts gestärkt – personelle Ausstattung angepasst
  • Informationszugangsgesetz wird in Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt, Gebühren-Obergrenze deutlich herabgesetzt
  • Archivwesen soll gestärkt werden, deshalb Einführung elektr. Akten in der Landesverwaltung

Landespolizei

  • Ziel bis Ende der Wahlperiode: 6.400 Polizeivollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt, 350 Neueinstellungen bereits in 2016, 2017 dann 700 Neueinstellungen – langfristiger Bestand von 7.000 Polizisten wird angestrebt
  • Neue Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei in Halle
  • Einstellungskampagne soll finanziert werden – gezielt Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund fördern, mehr Seiteneinsteiger im Bereich IT und Wirtschaft ermöglichen
  • Sonderbudget für Beförderungen, um Beförderungsstau (derz. 6 Mio Euro) abzubauen
  • Gesetz über Wachpolizei (bis 2018 befristet) erlassen – soll Polizei bei Verkehrsüberwachung und Begleitung von Schwertransporten unterstützen
  • Max. 20 Minuten Interventionszeit für Blaulichtfahrten
  • Zentrales Polizeiverwaltungsamt und vier gleichgeordnete Polizeiinspektionen im Land bis 2020 – Reviere wie bisher
  • Keine Taser einführen – nur für SEK
  • Bodycams als Modellversuch
  • Hauptamtlicher Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wird im zuk. Polizeiverwaltungsamt geschaffen
  • Bilinguale Sprachkompetenz der Polizei (Englisch) soll verbessert werden sowie interkulturelle Kompetenz
  • Extremistische Gewalt (links, rechts, islamistisch etc.) mit allen Mitteln bekämpfen – Hasskriminalität durch "Internetstreife"

Kommunale Selbstverwaltung

  • Stärkere Fortbildung kommunaler Mandatsträger durch Landeszentrale für politische Bildung
  • Kommunen unter 300 Einwohnern sollen auch gewählten Ortschaftsrat bzw. Ortsvorsteher bekommen – ab 2019
  • Ortschaftsräte auch in Stadtteilen
  • Rahmenbedingungen für ehrenamtl. Kommunale Arbeit verbessern (weniger Bürokratie, mehr Auswandsentschädigung), ehrenamtl. Tätigkeit soll von Sozialversicherungspflicht befreit werden

Öfftliche Sicherheit und Ordnung, Flaggengesetz und Versammlungsgesetz

  • Landes- und Landesdienstflagge sollen einheitlich werden – dazu wird das Hoheitszeichen geändert
  • Kreisfreie Städte sollen Versammlungsbehörde sein, Schutz von Journalisten bei Versammlungen verbessert werden durch Verankerung der freien Medienberichterstattung in Neufassung des Versammlungsgesetzes
  • Illegalen Waffenbesitz einschränken – u.a. durch erneute Amnestieregelung beim Bund
  • "Tanzverbot" an "stillen Feiertagen" bleibt, Feiertagsgesetz insgesamt aber liberalisiert werden und zeitliche Einschränkungen deutlich reduziert werden

Brand- und Katastrophenschutz

  • Altersgrenze bei der FFW wird auf 67 angehoben
  • Zeitlich befristete deutliche Erhöhung von Fördermitteln für Modernisierung der FFW – dafür 100 Mio. Euro in den kommenden sechs Jahren als 50 Prozent-Förderung – Konsolidierung von Gemeindehaushalten dabei kein Hindernis
  • Landesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung wird vereinbart, Erwerb des Führerscheins im Rahmen der Nachwuchsarbeit wird finanziell unterstützt

Wahlrecht

  • Hürde der Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren wird von 8.000 auf 6.000 gesenkt

Verfassungsschutz

  • V-Leute werden eingeschränkt (Personenkreis, in dem V-Leute geworben werden dürfen)

Sport

  • Sportförderung bleibt in der Höhe wie bisher

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