Hörer machen Programm Schlechte Dämmung: Müssen Vermieter an Energiekosten beteiligt werden?
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19. Januar 2023, 19:36 Uhr
Mieter und Eigentümer werden in diesem Winter wohl deutlich mehr fürs Heizen ausgeben müssen als zuvor. Doch was ist, wenn die Wohnungen alt und schlecht gedämmt sind. Eine MDR-AKTUELL-Hörerin aus Dessau-Roßlau will wissen, ob eine Erhöhung der Nebenkosten in diesem Fall überhaupt rechtens ist. Schließlich sei doch der Vermieter für die Dämmung verantwortlich.
Grundsätzlich gilt: Wer die Heizung aufdreht, muss dafür auch bezahlen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes haben Mieter keinen Anspruch auf Modernisierung zum Beispiel bei der Dämmung der Wände oder der Heizungsanlage. Allerdings könnten Mieter nach Zustimmung des Vermieters selbst Maßnahmen ergreifen, sagt Jutta Hartmann vom Mieterbund.
Keine festgelegten Wohnstandards
Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge dürfen Mieter zwar erwarten, dass ihre Wohnung in einem Zustand ist, in dem auch andere vergleichbare Wohnungen sind. Eine gute Wärmedämmung kann, muss aber nicht zu diesem Wohnstandard gehören. Auch der Mieterbund unterstreicht dazu, dass Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hätten, dass die Wohnung bzw. die Heizungsanlage hinsichtlich der Energieeinsparung verbessert werde.
Leider gibt es auch Urteile des Bundesgerichtshofs, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, auch selbst eine veraltete Heizungsanlage zu modernisieren.
Unterscheidung zwischen Mängelbeseitigung und Verbesserung
Anders ist es, wenn ganz offensichtlich etwas kaputt ist, wenn zum Beispiel Fenster klappern oder die Isolierung aus der Wand hängt. Juristen sprechen in diesen Fällen von einem Mangel. Vermieter müssen dann aktiv werden. Dem Mieterbund zufolge ist trotzdem rechtlich nicht immer klar, was als Mangel anzusehen ist und was nicht. Zum Beispiel stelle eine alte Heizungsanlage keinen Mangel dar, so Hoffmann.
Bei Mängeln mit dem Vermieter sprechen
Mieter sollten sich hier beraten lassen, rät der Mieterbund. Liege ein Mangel vor, solle man aber nicht sofort eigenständig die Miete kürzen. Im schlimmsten Fall könne das zur Kündigung führen.
Besser sei es, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, das rät auch Kai Warnecke hin vom Eigentümerverband "Haus und Grund". Mieter sollten dann selbst aktiv werden und den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen. Eine Mietminderung könne man dabei auch vorschlagen.
Reagiere der Vermieter nicht, könne eine Mietminderung von 20 Prozent in Ordnung sein, urteilte in einem Fall das Landgericht Kassel. Doch eine Daumenregel gebe es nicht, am Ende hänge es immer vom Einzelfall ab, sagen die Experten.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 19. Januar 2023 | 12:42 Uhr